Mehr Bürgerrechte in Ballenstedt Ballenstedter Ratsfraktion will Einwohner mitreden lassen
Steht ein Thema auf der Tagesordnung des Stadtrates oder eines Ausschusses, ist es für die Einwohnerfragestunde oft tabu. Eine Ballenstedter Stadtratsfraktion will das jetzt ändern.
![Der Stadtrat und seine Ausschüsse tagen im Rathaus Ballenstedt. Gibt es dort bald mehr Rederecht für Einwohner?](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/12/c23db26d-e945-449f-a809-d94f4e675590.jpeg?rect=0%2C0%2C800%2C416&w=1024&auto=format)
Ballenstedt/MZ. - Welche Straße soll erneuert, welche Kita saniert werden? Wo soll ein Baugebiet entstehen? Wenn sich der Ballenstedter Stadtrat oder seine Ausschüsse mit einem bestimmten Thema beschäftigen, haben Einwohner bislang nur dann die Möglichkeit, dazu während der Sitzung Fragen zu stellen, wenn Rat oder Ausschüsse das gestatten. Die Fraktion von CDU, VGF und FDP im Ballenstedter Stadtrat würde das gern ändern.
Denn das Kommunalverfassungsgesetz lässt zu, Fragen zu Beratungsgegenständen zu ermöglichen, wenn die Geschäftsordnung das vorsieht. Einen entsprechend überarbeiteten Entwurf legt die Fraktion jetzt zur Diskussion vor. Zumindest in Ausschüssen, in denen ergebnisoffen diskutiert werde, sollten Einwohner auch Fragen zum jeweiligen Thema stellen dürfen, sagt Fraktionsvorsitzender Sebastian Tannert. Denn: „An wen richten Einwohner ihre Fragen? Ans Gremium.“ Es sei auch schon vorgekommen, zitiert er den ehemaligen Stadtratsvorsitzenden, dass dadurch ein anderes Abstimmungsergebnis zustande gekommen sei.
Künftig könnten außerdem die Vereinbarkeit von Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt erleichtert und das Mandat attraktiver werden, sagt Sebastian Tannert. Denn Ratsmitglieder sollen die Möglichkeit bekommen, an Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse per Videoschaltung teilzunehmen, wenn es aus dringenden Gründen nicht anders geht. Auch das lässt das Kommunalverfassungsgesetz zu: „Mitglieder, die durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragung an der Sitzung teilnehmen, gelten als anwesend.“
In Ballenstedt ist das bislang nicht möglich, weil dafür zum einen erst einmal die technischen Voraussetzungen geschaffen und zum anderen die Hauptsatzung entsprechend geändert werden müssen.