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Reform der Grundsteuer An wen sich Eigentümer im Harz bei Fragen wenden können

Die Beratungsstellen in der Region verzeichnen eine hohe Nachfrage. Wer helfen darf und welche Ausnahmeregeln gelten.

Von Almut Hartung 02.08.2022, 08:00
Eigentümer von Grundstücken sind bis 31. Oktober aufgerufen, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Eigentümer von Grundstücken sind bis 31. Oktober aufgerufen, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Foto: DPA

Landkreis Harz/MZ - Seit Eigentümer in ihren Briefkästen Post vom Finanzamt bekommen haben, stehen die Telefone nicht mehr still. Bis zum 31. Oktober müssen sie für jedes Grundstück - ob selbst genutzt oder vermietet, ob bebaut oder unbebaut - eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt abgeben. Viele hat das unvorbereitet getroffen. Beratungsstellen, Steuerberater, aber auch Stadtverwaltungen erhalten dieser Tage Fragen zur Grundsteuererklärung.