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Windpark: Anlauf zum Rückzieher

Von Gerd Stöckel 05.07.2007, 16:51

Thalwinkel. - Die Abstimmung im Rat kam am Dienstag aber nicht zustande. Weil mehre der Gemeinderäte selbst oder Verwandte von ihnen dort, wo der Windpark errichtet werden soll, Land besitzen, besteht für sie Mitwirkungsverbot. Da zudem ein Gemeinderat fehlte, war die Beschlussfähigkeit nicht gegeben. Nun wird zu dem Thema erneut eingeladen, womit dann für einen Beschluss die einfache Mehrheit der Anwesenden ausreicht.

In der Ratssitzung wurde weniger das Projekt selbst diskutiert, vielmehr die Frage des Mitwirkungsverbotes. Die Gemeindeordnung legt fest, jemand darf nicht "beratend oder entscheidend mitwirken", wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen bis zu einem genau definierten Grad "einen besonderen Vorteil oder Nachteil bringen kann". Das betrifft Thalwinkels Bürgermeister und drei weitere Ratsmitglieder. Womit auch ein Statement von Bürgermeister Hartmut Spengler unzulässig war, in dem dieser auf die Meinung der Einwohnermehrheit verwiesen hatte, der man als deren Interessenvertreter folgen solle. "Das muss aus dem Protokoll gestrichen werden und auch aus den Köpfen", forderte Rudolf Runkwitz.

Das Mitwirkungsverbot greift, weil die Beschlüsse, die zurückgenommen werden sollen, einen genau abgegrenzten Bereich betreffen, womit von ihnen nicht die Einwohnerschaft allgemein, sondern konkrete Grundeigentümer betroffen sind, erläuterte Verwaltungsleiter Götz Ulrich. Ulrich war von Runkwitz vorgehalten worden, auch er unterliege dem Mitwirkungsverbot, weil sich ja seine Frau im Kneipp-Verein engagiere, der gegen diese Anlage sei. Der Kneipp-Verein habe sich da nie positioniert, so Ulrich, doch selbst wenn er das getan hätte, begründe ein solch allgemeines Interesse noch kein Mitwirkungsverbot. Betroffene Landeigentümer bekundeten unterdessen: Auch wenn die Gemeinde ihren Antrag zurückzieht, werde ein von der Eigentümergemeinschaft gestellter Antrag aufrechterhalten. Gegebenenfalls werde man klagen. "Wir sehen das Interesse der privaten Investoren bei der Abwägung nicht gebührend berücksichtigt", so Joachim Weide von der in Halle ansässigen Vertriebs GmbH B & W.