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Verband legt Plan bis 2016 vor

Von Albrecht Günther 29.04.2007, 14:49

Naumburg. - Steinberg: "Auf Grundlage der 4. Novelle des Landes-Wassergesetzes waren die Abwasserzweckverbände verpflichtet, bis 31. Dezember 2006 ihre grundstücksgenauen Abwasserbeseitigungskonzepte zu erarbeiten, zu beschließen und den Unteren Wasserbehörden zur Genehmigung einzureichen. Das Konzept liegt der Behörde nunmehr fristgerecht zur Genehmigung vor." Da sich durch die Zeitpunkte des Anschlusses der einzelnen Grundstücke - oder auch des Nicht-Anschlusses - Fragen der Hauseigentümer zu den Qualitätserfordernissen an die Abwasseranlagen ergeben, finden derzeit Informationsveranstaltungen statt. Dabei stellt Ute Steinberg gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Jens Köhler, Meister in der Kläranlage, und Yvonne Gröber, verantwortlich für die verwaltungsrechtlichen Belange, das Abwasser-Konzept des AZV, gesetzliche Grundlagen sowie technische Lösungsansätze vor. In Löbitz, Großgestewitz und Pauscha wurden diese Informationsveranstaltungen schon mit regem Interesse angenommen. Zu den nächsten Veranstaltungen in Casekirchen, Seidewitz, Beuditz und Meyhen wurden die betroffenen Grundstückseigentümer bereits eingeladen.

Den Eigentümern jener Grundstücke, die bis 2016 keinen zentralen Anschluss erhalten, wird in diesen Veranstaltungen nach Aussage Ute Steinbergs Unterstützung angeboten. So bei der Bildung einer Gemeinschaft, die sich freiwillig unter Federführung des AZV zusammenfindet, um Begutachtungen, die geeignete Auswahl dezentraler Anlagen und deren Finanzierung vorzunehmen.