Veranstaltung Veranstaltung: Tageblatt/MZ auf Tablet(t)
05.03.2014, 07:38
Das Asservat (lateinisch asservare - bewachen) bezeichnet laut Wikipedia einen nach Polizeirecht oder nach der Strafprozessordnung beschlagnahmten Gegenstand. Asservate werden in der Regel nur so lange aufbewahrt, bis der Grund für deren Verwahrung entfällt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die kriminalistischen Untersuchungen abgeschlossen sind. Die Entscheidung über die Herausgabe des Asservats trifft im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft, in Ordnungswidrigkeitsverfahren die Verfolgungsbehörde. Im Polizeirecht ist das Asservat danach entweder zu vernichten oder dem letzten Gewahrsinhaber herauszugeben, wenn von dem Gegenstand keine Gefahr mehr ausgeht.