1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Naumburg
  6. >
  7. SRH Klinikum Naumburg: Nach Messerattacke in der geschlossenen Station der Psychiatrie hat Gericht über Zukunft des Angreifers entschieden

EIL

SRH Klinikum Naumburg Nach Messerattacke in der geschlossenen Station der Psychiatrie hat Gericht über Zukunft des Angreifers entschieden

42-Jähriger rastet in geschlossener Station der Klinik für psychische Erkrankungen des SRH Klinikum Naumburg aus. Mit einem Abendbrotmesser verletzt er zwei Pfleger. Nun stand er in einem Sicherungsverfahren in Halle vor Gericht. Dort wurde jetzt entschieden, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.

Von Jana Kainz Aktualisiert: 29.11.2024, 12:55
Am Landgericht Halle wurde nun entschieden, ob ein ehemaliger Patient der Klinik für psychische Erkrankungen des SRH Klinikum Naumburg in einem psychiatischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Im März 2024 hatte er als Patient auf der geschlossenen Station zwei Pfleger mit dem Messer verletzt.
Am Landgericht Halle wurde nun entschieden, ob ein ehemaliger Patient der Klinik für psychische Erkrankungen des SRH Klinikum Naumburg in einem psychiatischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Im März 2024 hatte er als Patient auf der geschlossenen Station zwei Pfleger mit dem Messer verletzt. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Halle/Naumburg. - Am 2. März 2024 rastete in der Klinik für psychische Erkrankungen des SRH-Klinikums Naumburg ein Patient aus. Seine Raserei eskalierte in einem Messerangriff. Mit einem Abendbrotmesser war er letztlich auf zwei Krankenpfleger losgegangen, wobei er die Frau und den Mann schwer verwundete. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde seit Mitte Oktober gegen den heute 24-Jährigen am Landgericht Halle verhandelt – in einem Sicherungsverfahren, denn der Patient soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Somit ging es nicht darum, ihm eine Haftstrafe aufzubrummen. Zu entscheiden hatte die Kammer vielmehr über den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Diesen Antrag lehnte die Kammer diese Woche am letzten Verhandlungstag ab.