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Hintergrund Hintergrund: Eine schmale Gratwanderung

06.07.2013, 09:14

naumburg - Auf einem Stuhl kniend, wurden einem 22-Jährigen im Amtsgericht Naumburg am Donnerstag die Fußfesseln abgenommen, worauf er als freier Mann den Gerichtssaal verließ. Möglich war dies geworden, weil das Schöffengericht die kurz zuvor rechtskräftig gewordene neunmonatige Haftstrafe zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt und zugleich den Untersuchungshaftbefehl aufgehoben hatte.

Seit Anfang Mai saß der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Halle ein, weil das Gericht einst seiner nicht habhaft werden konnte, um ihn auf die Anklagebank zu holen. Schon damals sollte sich der gebürtige Hohenmölsener wegen des nun angeklagten Diebstahls mit Waffen sowie des unerlaubten Besitzes und Mitführens von Waffen verantworten. Es war Ende November vergangenen Jahres, als er in Naumburg in einem mit Kameras überwachten Einkaufsmarkt dabei erwischt wurde, wie er zwei Schnapsflaschen zu rund 17 Euro in seinem Rucksack verschwinden ließ. Als nach seiner missglückten Flucht der Inhalt seines Gepäcks auf dem Bürotisch des Geschäftes ausgebreitet wurde, kamen auch ein Schlagring und ein Teleskopschlagstock zum Vorschein. Beides, betonte der Oberstaatsanwalt, seien verbotene Waffen. Diese habe er doch nur bei sich gehabt und es habe für ihn keinen Grund gegeben, sie „zu zücken“, erklärte der Angeklagte. Da hakte der vorsitzende Richter ein, dass es weder darum gehe, ob er die Waffen verwenden wollte, noch, ob er sie eingesetzt hat. In diesem Fall hätte dem Angeklagten eine Mindesthaftstrafe von fünf Jahren gedroht und hätte der Prozess ganz woanders stattgefunden, nämlich im Landgericht, fügte der Richter hinzu. Es gehe allein um die Tatsache, dass der junge Mann die Waffen während des Diebstahls bei sich hatte. Denn damit habe die ab-strakte Gefahr bestanden, dass er von den Waffen Gebrauch macht.

Weil er Schlagring und Schlagstock bei sich getragen hatte, handelte es sich eben nicht mehr um einen einfachen Diebstahl, wie er ihn bereits im Oktober 2012 begangen hatte. Damals hatte er aus einem Naumburger Lebensmitteldiscounter verschiedene Waren im Gesamtwert von rund 25 Euro mitgehen lassen. Dafür war ihm ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe ins Haus geflattert. Weil er die 150 Euro nicht zahlen konnte, musste er während der Untersuchungshaft ersatzweise eine zehntägige Freiheitsstrafe verbüßen.

An eine Geldstrafe war nun nicht zu denken. Wegen Diebstahls mit Waffen und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhielt der ledige Vater dreier Kinder neben der Bewährung auch die Auflage, 100 Stunden gemeinnützig zu arbeiten.