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AMTSGERICHT AMTSGERICHT: Elektroschocker als harmloses Handy getarnt

Von JANA KAINZ 03.02.2011, 15:51

NAUMBURG. - Sogleich zog der Verteidiger einen aktuellen Gesetzestext aus dem sich ständig ändernden Waffengesetz zurate. Mit diesem wollte er nachweisen, dass es sich nicht um eine verbotene Waffe handele, sich sein Mandant folglich keiner Straftat, sondern einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht habe.

Interpretationen des Gesetzestextes

Der Amtsrichter, der einräumte, dass die gesetzlichen Regelungen "schön verwirrend" seien, war anderer Ansicht. Der Elektroschocker gehöre zu den verbotenen Waffen. Dafür hatte er zwei Ansätze parat. Der eine geht davon aus, dass der Elektroschocker kein Prüfzeichen trage, das als Nachweis dafür stünde, dass das Gerät für die Gesundheit ungefährlich ist. Entsprechend des anderen Ansatzes sei der Elektroschocker eine verbotene Hieb- und Stichwaffe, die als ein Gerät des täglichen Gebrauchs getarnt ist. Diese Einordnung erklärte er zum einen damit, dass auch mit dem Elektroschocker ein Stoß ausgeführt werden kann, wenn auch nicht manuell. Zum anderen war er nicht als Elektroschocker zu erkennen, sondern als Handy. "Es wäre etwas anderes, wenn aus diesem fünf Drähte rausgehangen hätten, dann hätte jeder gewusst, dass es sich um einen lustigen Elektroschocker handelt", so der Richter.

Urteil aus Leipzig mit einbezogen

Der Verteidiger plädierte für Freispruch. Der Richter aber verurteilte den Angeklagten zu einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe. Ausschlaggebend war auch, dass er einschlägig vorbestraft ist. 14-mal stand er vor Gericht, erhielt mehrere Haftstrafen auch wegen Raubes, Diebstahls, Hehlerei. Drogen reichte er in über 40 Fällen an Minderjährige weiter.

Monate, nachdem die Polizei bei ihm den Elektroschocker gefunden hatte, wurde er in Leipzig zu fünf Monaten Haft verurteilt. Er war unter Drogen und ohne Haftpflichtversicherung Auto gefahren und hatte nur eine bulgarische Fahrerlaubnis - eine Totalfälschung - bei sich. Die Strafe musste in das neue Urteil einbezogen werden. Noch nicht rechtskräftig erhielt er sieben Monate Haft, die zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde.