1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Merseburg
  6. >
  7. Warum Prozess wegen schwerer Erpressung vorläufig eingestellt wird

Überfall mit Messer Warum Prozess wegen schwerer Erpressung vorläufig eingestellt wird

Von Jakob Milzner 26.08.2021, 11:16
Der Angeklagte
Der Angeklagte (Foto: Milzner)

Merseburg/MZ - Nach kurzer Wartezeit werden am Dienstagmorgen im Raum 187 des Landgerichts Halle Schritte und ein metallisches Klirren hörbar. Zwei Uniformierte eskortieren den mit Hand- und Fußschellen gefesselten Angeklagten herein. Dann betritt die Vorsitzende Richterin Sabine Staron den Saal. Rund zwei Stunden später wird sie den Beschluss verkünden, das Verfahren vorläufig einzustellen.

Es geht um eine Straftat, die mittlerweile über vier Jahre zurückliegt: Damals, es war der 17. Juni 2017, sei er von drei Personen überfallen und mit einem Messer bedroht worden, berichtet der erste vorgeladene Zeuge. Die Männer hätten ihn zunächst nach einem Feuerzeug gefragt, was er ihnen gegeben habe. Dann hätten ihn die Drei umringt. Einer habe ihm ein Messer an den Hals gehalten und ihn zu Boden gedrückt. Aus Angst habe er ihnen dann sein Bargeld, insgesamt 70 Euro, und sein Fahrrad im Wert von 60 Euro überlassen.

Begleiter haben nur „etwas gepöbelt“

Davon will der Angeklagte nichts wissen. Wohl habe er den Zeugen in der Nacht gesehen. Doch er und seine Begleiter hätten nur „etwas gepöbelt“ und seien dann weitergezogen. Alkohol hätten sie getrunken, zudem habe er Crystal Meth und Cannabis konsumiert. „Und alles, was in der Anklage steht, ist erfunden“, kontert Richterin Staron seine Darstellung. „Das kann ich ja nicht wissen“, erwidert der 23-Jährige, der wegen eines anderen Delikts in der Jugendanstalt Raßnitz sitzt.

Das Verfahren ist nicht der erste Anlauf. Am 30. April 2019 sprach das Landgericht Halle den Angeklagten schon einmal als Mittäter der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig. Doch am 19. November 2019 hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen ihn und einen mittlerweile verstorbenen Mitangeklagten auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht. Nur einer von drei ursprünglich Angeklagten wurde rechtskräftig verurteilt und sitzt eine Haftstrafe ab.

Dieser erscheint ebenfalls als Zeuge vor Gericht, beteuert aber, keine Erinnerungen an die Tag zu haben. Zu Gute kommt dem Angeklagten auch, dass der geschädigte Zeuge ihn nicht identifizieren kann. „Jetzt haben Sie Glück“, kommentiert die Richterin schließlich die vorläufige Einstellung des Verfahrens.