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  7. Jugendlicher Häftling nach gefährlicher Körperverletzung in Psychiatrie - Hartes Urteil in Halle

Prozess am Landgericht Halle Von der Jugendanstalt in die Psychiatrie: hartes Urteil für einen Raßnitzer Häftling

Ein Jugendlicher aus der Jugendanstalt Raßnitz wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach dem Angriff auf einen Mitgefangenen ordnete das Gericht seine Unterbringung in der Psychiatrie an.

Von Laura Rivera Aktualisiert: 17.11.2023, 15:54
Ein Insasse der Jugendanstalt Raßnitz ist vom Landgericht Halle wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. 
Ein Insasse der Jugendanstalt Raßnitz ist vom Landgericht Halle wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.  (Foto: Undine Freyberg)

Rassnitz/Halle/MZ - Ein Insasse der Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist vom Landgericht Halle wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.