Urne im Vorgarten? Urne im Vorgarten?: Kritik an Reformvorschlägen für das Bestattungsgesetz

Braunsbedra/MZ - Grüne und Linke im Landtag haben vorgeschlagen, das Bestattungsgesetz zu reformieren. Nach ihrem Willen soll es Hinterbliebenen künftig möglich sein, die Asche von Verstorbenen nicht auf dem Friedhof, sondern zum Beispiel im eigenen Garten zu beerdigen. Günter Mollnau betreibt ein Bestattungsinstitut in Braunsbedra. Nach seiner Erfahrungen wünschen sich ein Drittel der Hinterbliebenen, die Asche mit nach Hause nehmen zu dürfen. „Sie wissen, dass es in anderen Ländern möglich ist, die Asche mit heim zu nehmen. Einige sagen sogar direkt, dass sie deshalb ins Ausland fahren werden“, so der Bestatter. Er selbst hat nichts gegen die Reformvorschläge einzuwenden.
Anders sieht die Sache sein Kollege Mario Kießling, der als Bestatter in Bad Dürrenberg arbeitet. „Es sollte reichlich überlegt werden, ob man eine Urne im eigenen Garten will. Der Friedhof hat als Begegnungs- und Ruhestätte schließlich eine wichtige Funktion.“ Dem stimmt auch Pfarrer Martin Eberle aus Merseburg zu. Der Friedhof dürfe seine Bedeutung als öffentlicher Ort der Trauer nicht verlieren. „ Manchmal gibt es Streit zwischen den Hinterbliebenen. Wenn der Tote dann in einem privaten Garten bestattet ist, dürfen unliebsame Angehörige eventuell nicht ans Grab“, gibt Eberle zu bedenken.