Taubenbekämpfung in Merseburg Taubenbekämpfung in Merseburg: Durfte Abwehrpaste gar nicht eingesetzt werden?

Merseburg - Wurde zur Taubenabwehr in Merseburg unwissentlich ein Mittel eingesetzt, das gar nicht hätte benutzt werden dürfen?
Eine Anfrage der MZ bei der Stadt Leipzig ergab jetzt, dass die Paste „Nopaloma“ dort gar nicht mehr eingesetzt werden darf. Am 21. Januar 2016 habe ihr Amt von der Landesdirektion Sachsen Hinweise zur Verwendung des Taubenabwehrmittels „Nopaloma“ erhalten, sagte Ute Döhlert, Leiterin der Abteilung Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig. „Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wies darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen sei, dass der Einsatz dieser Paste gegen Regelungen des Artenschutzrechts, Jagdrechts und Tierschutzrechts verstoße.“
Taubenabwehr-Paste „Nopaloma“ in Sachsen verboten
Das Taubenabwehrmittel „Nopaloma“ bestehe aus einem stark klebendem Gel, habe es außerdem geheißen. Das Gefieder von Tauben und vieler anderer Vogelarten könnte durch das Gel verkleben, ohne dass es den Vögeln möglich ist, die Substanz aus dem Gefieder zu putzen. Dies könnte einen qualvollen Tod der flug- und bewegungsunfähigen Tiere zur Folge haben. „Auf Grund dieser Hinweise wurden alle Schädlingsbekämpfungsfirmen in unserem Zuständigkeitsbereich auf diesen Sachverhalt hingewiesen und gebeten, von der Anwendung dieses Taubenvergrämungsmittels abzusehen“, so Döhlert.
Einsatz der Taubenpaste in Merseburg war nicht mit dem Landkreis abgesprochen
Die MZ fragte beim Landkreis Saalekreis nach, ob bei den Abstimmungen mit der Stadt Merseburg auch über den Einsatz von „Nopaloma“ gesprochen worden sei. Dies sei nicht der Fall gewesen, sagte Sprecherin Kerstin Küpperbusch. „Aus diesem Grund wurde die Stadtverwaltung jetzt durch unsere Veterinärbehörde zur Stellungnahme aufgefordert.“
Karsten Peterlein vom Nabu-Regionalverband Leipzig hatte wegen des Einsatzes von „Nopaloma“ am Merseburger Busbahnhof Anzeige im Polizeirevier Saalekreis erstattet, hatte darauf hingewiesen, dass das Mittel klebrig und damit schädlich, wenn nicht sogar tödlich für die Tauben sei.
Anwalt der Stadt bezweifelte tödliche Gefahr der Paste für Tauben
Der Anwalt der Stadt Merseburg, David Dvořák, hatte dies bezweifelt und gesagt, dass der Nabu lediglich behaupte, dass das Mittel klebe. Was nicht passieren würde, wenn es nach den Herstellerangaben angewendet würde. Dies wiederum bezweifelt nicht nur Peterlein, sondern auch das Bundesministerium. Peterlein: „Selbst die Firma, die Nopaloma im Internet bewirbt, teilt mit: ’Vorsicht: Nicht mit Kleidung/Textilien in Verbindung bringen, nicht auswaschbar.’“ (mz)