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Stadtrat Querfurt Stadtrat Querfurt: Streit um die letzte Ruhe

Von SUSANN SALZMANN 18.12.2015, 17:55
Blumensträuße stehen auf einem Friedhof neben Grabsteinen.
Blumensträuße stehen auf einem Friedhof neben Grabsteinen. dpa/Symbol Lizenz

QUERFURT - Die kommunalen Friedhöfe in Querfurt und seinen Ortsteilen stehen im Mittelpunkt der Stadtratssitzung Donnerstagabend. Die Ziele sind klar abgesteckt: Einheitlichkeit und Unmissverständlichkeit wird angestrebt.

Die Fraktion SPD/B90/Grüne hat einen Änderungsantrag eingereicht, der die Definition des Wahlgrabes präziser erklären und herausstellen soll, dass sich der Bürger die Grabstelle selbst aussuchen kann. Dies sei bürgerfreundlicher, verteidigt Georg Meukow (SPD) den Antrag. Doch der Stadtrat lehnt ihn mehrheitlich ab. Was unter dem Begriff Wahlgrab zu verstehen sei, ergebe sich aus dem Wortlaut selbst, so Bürgermeisterin Nicole Rotzsch (CDU).

Suche nach gepflegten Grabstellen

Es herrsche freie Grabstellenwahl, aber mit Einschränkungen, verweist sie auf den existierenden Grabflächenplan. Unter den freien Stellen könne der Bürger auswählen. Was aber, wirft CDU-Fraktionsmitglied Matthias Roßner ein, wenn es bei der Standortfrage zwischen Bürger und Verwaltung kein Einvernehmen gebe? Mitnichten gebe es nämlich überall perfekt gepflegte Friedhöfe. „Was, wenn ich keine Grabstelle in einer Ecke mit ungepflegten Gräbern möchte?“, fragt er. Für diese Situation werde eine Lösung gefunden, reagiert Rotzsch. Im kommenden Jahr.

Peter Hinkeldey (Freie Liste) stimmt in die Diskussion um die Friedhofspflege mit ein. „Die Mitarbeiter im Bauhof werden immer weniger. In Querfurt gibt es ein Unternehmen, das sich um die Pflege kümmert. Aber welche Regelung gibt es in den Ortsteilen?“, fragt der Weißenschirmbacher Ortsbürgermeister mit Blick auf den Friedhof seines Ortsteils. Auf ihm erreiche das Gras manchmal unschöne Höhen.

Zusätzliche Kosten für Angehörige

In den Fokus der Diskussion rücken zudem die Kosten des Entfernens eines Grabes auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt. Für satzungskonforme Gräber sollen die Einebnungskosten im entrichteten Nutzungsentgelt enthalten sein. Hartmut Lasse (CDU) meldet Bedenken an und spricht sich für eine Änderung aus. Andere Stadträte schließen sich ihm an.

„Was ist, wenn der Baum an der Grabstelle zehn Meter hoch ist und die Kosten explodieren?“, fragt Alf Ludwig von B90/Grüne. Für Unsicherheit habe gesorgt, dass Familienangehörige bei „enormen Veränderungen der Grabstelle“ zusätzlich zur Kasse gebeten wurden. Dazu zähle beispielsweise die Gestaltung der Anlagen um die eigentliche Grabfläche etwa mit einer gepflanzten Hecke oder gesetzten Gehwegplatten.

Konsens bei Reihengräber-Problematik

Letztlich sei es stets eine Einzelfallentscheidung, so die Bürgermeisterin. Die münde nach Antragstellung in einer Grabbegehung, bei der über Zusatzkosten entschieden werde. Für die Stadträte ist dies größtenteils unbefriedigend. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt, obwohl er zuvor im Finanz- und Hauptausschuss einstimmig durchgewunken wurde.

Mehrheitlichen Konsens gibt es dafür bei der Reihengräber-Problematik. Eine Verlängerung für diese Grabstätten habe es in Querfurt nie gegeben. Das Nutzungsrecht erlosch nach 20 Jahren. Eine einmalige Verlängerung – wie in den Querfurter Ortsteilen – war nicht möglich. Künftig wird es auch in den Ortsteilen keine Verlängerung mehr geben. Die Stadträte stimmen für die Vereinheitlichung.