Sonderregelung wegen Corona-Pandemie Sonderregelung wegen Corona-Pandemie: Kein Bußgeld bei abgelaufen Ausweis oder Umzug

Merseburg - Da offenbar viel Bürger Fragen zu einem abgelaufenen oder bald ablaufenden Personalausweis an das Einwohnermeldeamt gerichtet haben, weist die Stadt Merseburg auf Folgendes hin:
Wer keinen gültigen Personalausweis hat, kann seiner Ausweispflicht durch Vorlage eines gültigen Reisepasses nachkommen. Liegt dieser nicht vor, besteht kein Grund zur Besorgnis.
Kein Bußgeld, wenn der Ausweis abgelaufen ist oder bei Umzügen
Solange die Verwaltungsstandorte für den regulären Besucherverkehr geschlossen sind, werden keine Buß- oder Verwarngelder für die im Zeitraum der Corona-Krise abgelaufene Dokumente erhoben. Aufgrund des Kontaktverbotes können Ausweise nur in absoluten Notfällen ausgestellt werden.
Auch im Falle eines Umzuges wird bei Überschreiten der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen für Ummeldungen auf die Festsetzung von Verwarngeldern verzichtet.
››Weiter Informationen gibt es unter: www.merseburg.de (mz/und)