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Saalekreis Saalekreis: Verletztes Mädchen außer Lebensgefahr

Von HANS-ERDMANN GRINGER 12.11.2008, 15:17
Die Unfallstelle ist am Tag danach mitKreide markiert. (FOTO: PETER WÖLK)
Die Unfallstelle ist am Tag danach mitKreide markiert. (FOTO: PETER WÖLK) CARDO

Mücheln/MZ. - Sein Zustand habe sichmittlerweile stabilisiert, teilte dieKlinik für Kinderchirurgie amKrankenhaus St. Elisabeth und St.Barbara am Mittwoch in Halle mit. DasMädchen schwebe nicht mehr inLebensgefahr.

Auf der Fahrbahn sind ein Tagnach dem Unglück noch die Kreideumrisse zu erkennen, mit denendie Polizei den Unfall, der in denAbendstunden passierte, kenntlichmachte. Die Kreisstraße zwischenMücheln und Branderoda ist hierschnurgerade und weit einsehbar.Die Zehnjährige war gegen 17 Uhrin der Dämmerung mit einer Begleiterin auf Isländerpferden einerbefreundeten Familie unterwegsgewesen. Die Mädchen ritten aufder rechten Fahrbahnseite hintereinander im Abstand von etwa vierMetern. Ein weiteres Mädchenhielt sich laut Polizei am hinterenPferd fest und fuhr auf Rollerskatesmit. Das Trio beeilte sich offenbar,um noch vor völliger Dunkelheitzurück nach Mücheln zu kommen.

Da kam von hinten ein Pkw Dacia Logan heran, überholte das erste Pferd, schwenkte nach rechtsund stieß dabei mit dem zweitenPferd zusammen, so die Polizei. DieReiterin wurde durch die Wuchtdes Aufpralls aus dem Sattel geschleudert. Das Tier landete imStraßengraben und verendete kurzdanach. Kerstin Ponnewitz, Mitarbeiterin des Ordnungsamtes inMücheln, die zufällig am Unglücksort vorbeifuhr, versuchte, erste Hilfe zu leisten.

„Polizei und Krankenwagen waren schon alarmiert worden. Ich habe das Mädchen, das bewusstlos im Graben lag, mit einerDecke zugedeckt. Ich sprach es immer wieder an, aber es reagiertenicht. Dann bemühte ich michnoch, ihre daneben sitzende ältereSchwester zu beruhigen“, sagteFrau Ponnewitz der MZ. „Da kamaber schon der Krankenwagen.“ Der Unfallverursacher könntezudem angetrunken gewesen sein.Bei ihm sei ein Atemalkoholgehaltvon 0,68 Promille nachgewiesenworden, so Ulrich Weise vom Polizeirevier Merseburg. Generell geltedie Sichtfahrregel, der Fahrer hättedas Trio also sehen müssen. Dochoffenbar waren Reiter und Pferdenicht ausreichend beleuchtet. Weise: „Laut Straßenverkehrsordnunghätten beide Reiter deutlich sichtbare Reflektoren an der Kleidunghaben müssen. Aber nur der hintere hatte diesen getragen.“ Die Reiter hätten mehr dafür Sorge tragenmüssen, dass sie auch besser hätten gesehen werden können, soWeise. Derweil dauern die Ermittlungen über die Unfallursache abernoch an.