Neue Klärschlammanlage Neue Klärschlammanlage: Wieso das Projekt möglicherweise nicht zu verhindern ist

Merseburg - Bis zum 17. März muss die Stadt Merseburg erklären, ob sie dem geplanten Vorhaben der Firma Wiese, in Beuna eine Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage mit Phosphatrückgewinnung zu bauen, ihr gemeindliches Einvernehmen erteilen oder dieses versagen wird. Diese Frist habe das Landesverwaltungsamt der Kommune gesetzt, informierte der Leiter des Stadtentwicklungsamtes, Ivo Walther, im Ordnungs- und Umweltausschuss des Stadtrates.
Zu klären sei die Frage, ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, was zum Beispiel Löschwasser, Zuwegung und Abwasserentsorgung angeht. Außerdem müsse geprüft werden, ob es öffentliche Belange gibt, die dem Ganzen entgegenstehen. Und es gehe darum, ob es sich bei der Anlage um ein privilegiertes Vorhaben handele, dass im Außenbereich der Ortschaft gebaut werden dürfe.
Neue Klärschlammanlage: Vorhaben für die Gesellschaft von großer Bedeutung?
„Das bedeutet, es ist die Frage, ob dieses Vorhaben für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist“, so Walther. Da es einen solchen Anlagentyp, wie er in Beuna geplant sei, bisher nicht gebe und dazu demzufolge auch keine Rechtsprechung vorliege, bräuchte die Stadt hier Unterstützung. „Wir möchten deshalb in dieser Sache in Gutachten einholen und haben uns dazu an die Hochschule gewandt.“ Die Hochschule hat im Bereich Umwelttechnik Experten, die sich mit dem Thema Abfallbeseitigung auskennen.
„Deren Gutachten soll uns helfen, diesen neuen Anlagentyp besser einschätzen zu können“, so Walther. Die Stadt erwarte das Gutachten bis zum 31. Januar. Voraussichtlich am 5. Februar werde es eine Sondersitzung von Wirtschaftsausschuss, Bauausschuss sowie Ordnungs- und Umweltausschuss geben.
Neue Klärschlammanlage: Kann Projekt durch Nichtverkauf der Stadt Merseburg verbindlich gestoppt werden?
Der Amtsleiter beantwortete im Ausschuss auch zwei wichtige Fragen, die vor allem die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) Beuna/Reipisch/Frankleben/Großkayna seit Wochen wenn nicht sogar Monaten umtreibt. Die BI versucht, die Anlage zu verhindern und greift dabei nach jedem Strohhalm. Unter anderem gab es die Information, dass die Firma Wiese noch ein kommunales Grundstück von der Stadt Merseburg braucht, um bauen zu können.
„Kann das Projekt durch einen Nichtverkauf der Stadt Merseburg verbindlich gestoppt werden“, fragte Stadtrat Roland Striegel (Fraktion SPD/Grüne). „Nein. Weil es Alternativflächen gibt, die die Firma Wiese möglicherweise schon besitzt“, sagte Walther.
Neue Klärschlammanlage: „Einträge im Grundbuch sind unerheblich für das Verfahren“
Die Mitglieder der Bürgerinitiative waren außerdem über einen Eintrag im Grundbuch gestolpert, wo ein Grundstück der Firma Wiese mit „Industrie- und Gewerbefläche An der Kippe“ bezeichnet ist, obwohl laut gültigem Flächennutzungsplan hier landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen seien. „Einträge im Grundbuch sind unerheblich für das Verfahren“, sagte Walther.
Der Eintrag sei vermutlich dadurch zustande gekommen, dass Mitarbeiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Luftbilder ausgewertet haben und dabei diesen Eindruck gewonnen und den Eintrag gefertigt haben. Dies sei durchaus üblich. (mz)