Nachgefragt Nachgefragt: Ist ein Kassenbon beim Friseur eigentlich Pflicht?

Merseburg - „Ist das so korrekt“, fragte eine MZ-Leserin. Und erzählte, dass es bei dem Friseur, den sie besucht, keine Kassenbons für die Kunden gibt - weder für die erbrachte Dienstleistung noch für gekaufte Produkte. MZ ging der Sache nach, wollte wissen, wie es in anderen Geschäft gehandhabt wird und wie die Rechtslage ist.
„Bei uns ist das selbstverständlich, dass Kunden einen Kassenbon bekommen“, sagt Sandra Lutz, die Inhaberin des Geschäfts „Kosmetik und Perückenstudio“ in Merseburg. „Wir sind doch, glaube ich, mittlerweile auch dazu verpflichtet.“ Deshalb gebe es da für sie auch gar keine Frage. „Wir verkaufen ja auch Produkte, auf die man Garantie hat. Schon deshalb ist das wichtig.“
Frisör: Bei uns bekommt auch jeder einen Bon, der einen möchte
Auch Uta Rauchbach vom „Friseur Gaßmann“ hält die Ausgabe eines Kassenbons für Pflicht. „Bei uns bekommt auch jeder einen Bon, der einen möchte. Wer sagt, dass er keinen Bon möchte, weil das zu viel Papierkram ist oder weil er die Umwelt schonen möchte, bekommt keinen“, so die Chefin, die das Familiengeschäft in dritter Generation führt.
Für Friseur Tom Steinhoff wäre ein ausgedruckter Kassenbon eher schwierig, denn der Schraplauer ist als mobiler Friseur unterwegs. „Deshalb habe ich verständlicherweise keine Registrierkasse. Aber wenn ein Kunde oder eine Kundin das möchte, bekommen er oder sie selbstverständlich eine handgeschriebene Quittung über den betrag, den sie bezahlt haben.“
Aktuell gibt es noch keine Registrierkassenpflicht
Der hallesche Friseur Marcus Mühl, der als Sachverständiger für die Handwerkskammer in Halle tätig ist, bringt schon mal ein wenig Licht ins Dunkel. „Bisher ist es statthaft, keinen Bon auszugeben, wenn die Kasse das nicht kann.“ Wer noch keine elektronische Kasse mit Bonsystem habe, müsse allerdings ein Kassenbuch führen, alles eintragen und bei Bedarf auch ein Quittung schreiben. Irgendwann müssten die Registrierkassen sowieso elektronisch auslesbar sein.
Jens Schumann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, bestätigt das. „Aber aktuell gibt es noch keine Registrierkassenpflicht. Derzeit ist noch die sogenannte offenen Ladenkasse möglich.“ Man habe bei der Handwerkskammer aber bereits im vergangenen Jahr sehr viele Informationsveranstaltungen zu dem für Finanzbehörden elektronisch auslesbaren Kassensystem gemacht. „Und die sind auch interessiert angenommen worden.“
Ab 2020 ist die Kassenbon-Pflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorgesehen
Ab wann ein Friseur einen Kassenbon ausgeben muss, dazu gibt es Aussagen des Bundesministeriums für Finanzen wie sie auch auf www.friseur-news zu finden sind. Der Bundesrat hatte im Dezember 2016 dem sogenannten Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zugestimmt.
Ab dem 1. Januar 2020 ist die Kassenbon-Pflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorgesehen. Die Bundesregierung konnte sich jedoch immer noch nicht dazu durchringen, die Verwendung eines elektronischer Kassen- oder Aufzeichnungssystems gesetzlich vorzuschreiben. Somit besteht weiterhin keine allgemeine Registrierkassenpflicht. (mz)