Nach Misshandlung Nach Misshandlung: Eltern aus Merseburg wird Sorgerecht entzogen
MERSEBURG/MZ. - Die kleine Marie bekommt von all dem noch nichts mit. Das einzige, was das anderthalbjährige Mädchen vielleicht bemerken wird, ist, dass die Frau, die sie bisher einmal pro Woche besucht hat, bald für lange Zeit nicht mehr kommen wird. Denn die 27-jährige Mutter der Kleinen muss ins Gefängnis.
Der Grund: Am Abend des 11. Februar 2011 hatte die Frau aus dem Geiseltal ihr noch nicht mal vier Wochen altes Baby so schwer misshandelt, dass das Mädchen mit einem Schädelbruch, einem doppelt gebrochenen linken Ärmchen und mit mehreren Hämatomen am Kopf in die Uniklinik Halle gebracht werden musste, wo die Ärzte um Maries Leben kämpften. Vom Amtsgericht Merseburg wurde Katy W. (Name geändert) im November 2011 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, wogegen ihre Rechtsanwältin Susanna Weber zwar Berufung einlegte, diesen Antrag aber in der Verhandlung zurückzog. Nach MZ-Informationen hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren gefordert. "Meine Mandantin hat zwar geweint, als das Urteil feststand, aber sie war auch erleichtert, weil endlich ein Schlusspunkt gesetzt wurde", sagte Weber der MZ.
Die kleine Marie lebt, seit sie 2011 aus dem Krankenhaus und aus der Reha entlassen worden war, bei einer Pflegefamilie, und das wird wohl auch weiterhin so bleiben. Denn beiden Eltern war vom Gericht das Sorgerecht entzogen worden. Das liegt jetzt beim Jugendamt des Saalekreises, denn auch eine aktuelle Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzug war nicht erfolgreich. "Im ersten Sorgerechtsprozess hatte der Gutachter ausgesagt, dass die Mutter des Kindes die Schwere der Tat gar nicht verstehen konnte und die Tragweite nicht begriffen hat", sagte Christian Pollikow vom Jugendamt des Saalekreises der MZ. "Und da der Vater keine Anstrengungen unternommen hatte, dem kleinen Mädchen neue Lebensbezüge zu geben, konnte man auch ihm nicht das Sorgerecht übertragen." Marie habe jetzt auf unbefristete Zeit einen Amtsvormund.
Das Oberlandesgericht Naumburg habe die Beschwerde der Eltern gegen den Sorgerechtsentzug unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass es bei einer Rückkehr zur Mutter zu weiteren Schädigungen für das Kind kommen könnte, so Pollikow. Das Mädchen entwickle sich derzeit sehr gut - ohne erkennbare Entwicklungsverzögerungen. Pollikow: "Wie das in der Zukunft sein wird, wird sich zeigen."
Maries Mutter will sich in der Haft therapieren lassen. "Um den Vorfall zu verarbeiten und auch mögliche Defizite aufzuarbeiten, was ihr in Freiheit nicht gelungen war", sagte Rechtsanwältin Susanna Weber der MZ. Der Mann ihrer Mandantin stehe zu seiner Frau. Bisher sei Maries Mutter noch auf freiem Fuß und warte auf die Aufforderung zum Haftantritt.