Kamera im Rückspiegel Merseburg: Vandalismus-Opfer will sich mit Überwachung wehren

Merseburg - Darf man nun oder darf man nicht? Die Frage, ob es einem Opfer von Vandalismus erlaubt ist, im öffentlichen Raum eine Überwachungskamera einzusetzen, um den oder die Täter auf frischer Tat zu erwischen, ist umstritten. Aktuell interessiert die Antwort darauf jedoch Christian Mildner aus Merseburg brennend.
Vandalen in Merseburg beschädigen regelmäßig Auto von Christian Mildner
Sechs bis sieben Mal hantierten Unbekannte laut seinen Angaben bereits an seinem im Straßenzug Sand geparkten Fahrzeug. Erst jetzt wieder knickten sie die Scheibenwischer seines Wagens um. Für den Merseburger bedeutet dies regelmäßige Ausgaben für die Reparaturkosten.
Um sich nicht nur zur Wehr zu setzen, sondern die Vandalen auch zu erwischen, hat er nun eine sogenannte Dashcam im Fahrzeug installiert, die filmen soll, wenn die Täter wieder ihr Unwesen treiben.
Vielleicht kommt die Polizei mit Hilfe der Aufnahmen ihnen dann auf die Schliche, so die Hoffnung. „Nach einem ersten Artikel in der MZ meldete sich sogar ein leitender Beamter aus dem Polizeirevier bei mir, der versprach, zu helfen“, erzählt Mildner. Aussagen dazu, ob die Videoaufnahmen rechtlich aber überhaupt zulässig sind, habe er wohl nicht getroffen.
Allerdings hatte die Beamtin, die die jüngste Anzeige aufgenommen hatte, ihn dazu ermuntert, die Kamera einzuschalten. „Allerdings soll sie nur auf die Schnauze des Autos gerichtet sein, damit keine Passanten gefilmt werden“, sagt der Betroffene.
Private Videoüberwachung: Was ist erlaubt - und was nicht?
Denn dies ist es, was die private Videoüberwachung auch so umstritten macht. Wer Kameras installiert, um bestimmte Orte rund um die Uhr zu überwachen, der verletzt womöglich das Recht Dritter am eigenen Bild. Und überhaupt müssten die Anwender der Videoüberwachung weitere wichtige Punkte bedenken: So müsse hinter der Videoüberwachung ein konkreter Zweck stehen, das können wie im konkreten Fall Sicherheitsinteressen sein.
Allerdings dürfen die Interessen Dritter - wie eben das Recht am eigenen Bild - nicht überwiegen. Auch deshalb ist laut Datenschutzexperten wichtig, dass eine Kennzeichnung auf die Videoüberwachung hinweist. Aufnahmen dürfen also nicht verdeckt angefertigt werden.
Wo in Merseburg Überwachungskameras filmen
Nicht nur Privatleute wie Christian Mildner begeben sich angesichts der hohen rechtlichen Hürden beim Thema Videoüberwachung in tiefes Fahrwasser. So ist eine Ausweitung der Videoüberwachung im Stadtgebiet Merseburg nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Wie ein Polizeisprecher noch im vergangenen Jahr erklärte, gebe es kein erhöhtes Kriminalitätsgeschehen, das eine Ausweitung der Überwachung rechtfertige.
Somit bleibt es vorerst bei zwei Kameras in der Stadt: Im Bereich der Stele am Neumarkt, die an die Sinti und Roma erinnert, die in der NS-Zeit ermordet wurden, ist eine installiert. Das Denkmal war immer wieder Zielscheibe von Randalierern geworden. Eine weitere Kamera überwacht das Büro des Grünen-Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel in der König-Heinrich-Straße.
Zumindest im Fall der Stele hat sich die Installation inzwischen gelohnt: Mehrere Täter konnten überführt werden. Ob dies auch Christian Mildner gelingen wird? (mz)