Pandemie Mein Corona-Schnelltest ist positiv - Was muss ich tun?
Die Gesundheitsamtschefin beantwortet die wichtigsten Fragen, wie sich Betroffene im Coronafall oder -verdacht verhalten sollen.

Merseburg/MZ - Der Inzidenzwert im Saalekreis steigt weiterhin an und liegt derzeit wieder einmal im vierstelligen Bereich. Dennoch gelten bei einer Infektion nicht zwangsläufig dieselben Regeln wie noch vor ein paar Monaten. Die MZ hat daher erneut das Gesundheitsamt des Kreises gefragt, was im Falle positiver Tests bei einem selbst oder in Kitas und Schulen von Betroffenen getan werden sollte. Wann besteht die Möglichkeit sich freitesten zu lassen? Das sind die aktualisierten Antworten von Amtsleiterin Annegret Muchow.
1 Mein Schnelltest ist positiv: Was muss ich machen?
Es ist umgehend ein PCR-Test zu veranlassen. Dies kann beim Hausarzt und auch bei anderen Ärzten, die auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet sind, gemacht werden. Der Link ist auf der Internetseite des Saalekreis unter PCR-Testungen im Saalekreis zu finden: www.saalekreis.de/de/pcrtestungen.html
Die im Schnelltest positiv getestete Person begibt sich zudem sofort in häusliche Quarantäne und verständigt möglichst umgehend seine Kontaktpersonen und das Gesundheitsamt mittels des Meldeformulars „Selbstauskunft“, das auf der Internetseite des Landkreises unter „Formulare und Infoblätter“ direkt online versendbar ist: www.saalekreis.de/de/formulare-corona.html
Zusätzlich zu den digitalen Informationswegen besteht immer die Möglichkeit, sich telefonisch an die Hotline unter der Nummer 03461/40 27 27 zu wenden.
2 Mein Kind wurde von der Kita als enge Kontaktperson identifiziert. Was muss ich machen?
Die Kontaktpersonen in der Schule und in den Kindertagesstätten müssen, wenn sie keine Symptome haben, nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne.
Nur positiv getestete Schülerinnen und Schüler und Kinder bleiben zu Hause. In der Schule gilt, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der betroffenen Klasse an den folgenden fünf Schultagen täglich selbst testen müssen und eine Maskenpflicht auch im Unterricht besteht.
In den Kitas sollen die Kinder an den folgenden fünf Besuchstagen zu Hause von den Eltern getestet werden. Die Eltern bestätigen bei Übergabe des Kindes in der Kita, dass der Test negativ war. Alternativ kann auch ein Test in einem Testzentrum/-stelle erfolgen. Eltern, welche die Testung nicht wünschen, müssen ihre Kinder für zehn Tage zu Hause in Quarantäne behalten.
Eine Freitestung ist hier frühestens am siebten Tag durch einen negativen Antigen-Schnelltest (bei einer Apotheke oder einem Testzentrum/-stelle) möglich. Das Gesundheitsamt empfiehlt weiterhin, den eigenen Gesundheitszustand zu beobachten und private Kontakte zu minimieren.
3 Wann und wie kann ich mich als Kontaktperson aus der Quarantäne „freitesten“?
Symptomfreie Personen können sich frühestens am siebten Tag der Quarantäne durch einen negativen Antigen-Schnelltest (bei einer Apotheke oder einem Testzentrum/-stelle) freitesten. Dabei gibt es Unterschiede je nach Impf- oder Genesenenstatus.
Nachfolgend aufgeführte geimpfte oder genesene Personen, die Kontaktpersonen sind, unterliegen laut RKI-Empfehlung nicht der Quarantäne, bei Symptomfreiheit:
- Personen, die dreimal geimpft sind, also einen vollständigen Impfschutz und die Boosterimpfung haben
- Genesene, bei denen die Infektion 28 Tage her ist und nicht länger als 90 Tage seit dem Testdatum vergangen sind
- Vollständig Geimpfte ohne Boosterimpfung, bei denen die Impfung mindestens 15 Tage her ist, jedoch nicht länger als 90 Tage seit der zweiten Impfung vergangen sind
- Genesene mit mindestens einer zusätzlichen Impfung.
Das Gesundheitsamt empfiehlt, den eigenen Gesundheitszustand zu beobachten. Beim Auftreten von Symptomen sollte umgehend der Hausarzt aufgesucht werden, um einen PCR-Test zu veranlassen.
4 Wann bekomme ich den Anruf vom Gesundheitsamt beziehungsweise den Quarantänebescheid?
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fallbearbeitung im Gesundheitsamt erst dann beginnen kann, wenn die schriftliche Mitteilung aus dem Labor beziehungsweise einer Einrichtung vorliegt. Das Gesundheitsamt hat keinen Einfluss auf die Dauer des Testverfahrens und den Meldezeitpunkt. Liegt der positive PCR-Test vor, wird ein Quarantäneschreiben erstellt und per E-Post versendet. Es ist wichtig, dass die Personendaten aktuell und vollständig sind (Krankenkarte).
Die Kontaktnachverfolgung ist sehr arbeits- und zeitintensiv. Daher kann aufgrund der hohen Fallzahlen, die täglich gemeldet werden, die Fallbearbeitung momentan nicht tagesaktuell erfolgen.
Im Landkreis Saalekreis gilt die Allgemeinverfügung zur Quarantäne, so dass sich positiv getestete Personen, sobald sie das Ergebnis haben, unverzüglich in Quarantäne zu begeben haben und das Gesundheitsamt informieren müssen. Das geht per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 03461 402727. Zur Sicherheit sollten die privaten Kontakte bis zu 14 Tagen nach dem positiven Kontakt minimiert werden.
5 Ich habe einen PCR-Test gemacht. Wie ist das Ergebnis?
Das Ergebnis muss direkt bei der Teststelle oder über eine entsprechende App erfragt werden. Dem Gesundheitsamt werden zwar alle positiven Ergebnisse gemeldet, negative Testergebnisse hingegen nicht.
6 Wo kann ich professionelle Schnelltests im Saalekreis durchführen lassen?
Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite des Saalekreises unter: www.saalekreis.de/de/schnelltests-im-saalkreis.html
7 Wo kann ich mich gegen Covid impfen lassen?
Gegenwärtig wird die Impfkampagne grundsätzlich durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen. Für Patientinnen und Patienten, die keinen Hausarzt haben, bietet die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt eine Liste mit allen Impfpraxen in den Landkreisen unter der Adresse www.kvsa.de/praxis/verordnungsmanagement/coronavirus/impfpraxen.html an.
Der Landkreis organisiert zudem kostenlose Impfangebote, die ohne Voranmeldung wahrgenommen werden können. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier: www.saalekreis.de/de/corona-impfung-im-saalekreis.html