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  7. Leuna: Rechtsstreit um Reichensteuer vorerst verloren

Rechtsstreit um Abgabe nach Finanzausgleichsgesetz Leuna scheitert vorerst mit „Reichensteuer“-Klage

Leuna hatte gegen eine 2021 vom Land verlangte Abgabe geklagt, in erster Instanz aber nun verloren. Jetzt muss entschieden werden, ob die Chemiestadt in Berufung geht.

Von Luise Mosig Aktualisiert: 26.01.2025, 13:46
Die Chemiestadt Leuna verbucht regelmäßig ein Vielfaches der Gewerbesteuer anderer Kommunen in Sachsen Anhalt, doch hohe Einnahmen haben auch ihre Schattenseiten.
Die Chemiestadt Leuna verbucht regelmäßig ein Vielfaches der Gewerbesteuer anderer Kommunen in Sachsen Anhalt, doch hohe Einnahmen haben auch ihre Schattenseiten. (Foto: Katrin Sieler)

Leuna/MZ. - Die Stadt Leuna ist mit ihrer jüngsten Klage gegen die Anwendung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorerst gescheitert. Die sogenannte „Reichensteuer“ ist eine Umlage, die einnahmestarke Kommunen an das Land zahlen müssen, um damit ärmere Kommunen finanziell zu unterstützen. Im Jahr 2021 bekam Leuna vom Land die Nachricht, dass auf Grundlage der hohen Einnahmen aus dem Jahr 2019 eine Summe von rund fünf Millionen Euro im Rahmen des FAG fällig sei.