Letzte Ruhe Letzte Ruhe: Der 24-Stunden-Friedhof in Merseburg

Merseburg - Geschäfte, die nachts nicht schließen, gibt es in fast jeder Stadt. Rund-um-die-Uhr-Tankstellen? Kein Problem. In Merseburg haben sogar die kommunalen Friedhöfe 24 Stunden täglich geöffnet. Nicht offiziell, aber eigentlich schon.
Das kam bei einer Diskussion um die neue Friedhofssatzung heraus, die demnächst - ebenso wie eine neue Friedhofsgebührensatzung (die MZ berichtete) - vom Stadtrat beschlossen werden soll. In der aktuell gültigen Friedhofssatzung heißt es, dass die kommunalen Friedhöfe von Mai bis September von 7 bis 20 Uhr geöffnet sind, von Oktober bis April von 8 bis 18 Uhr. In der neuen Satzung sollte zum Thema Öffnungszeiten stehen, dass man diese angeschlagen an den jeweiligen Friedhofseingängen finde, was auf Kritik stieß.
Friedhofsverwaltung: „Abgeschlossen wird aber nicht“
Das sei wenig bürgerfreundlich, kritisierten mehrere Mitglieder des Ordnungs- und Umweltausschusses des Stadtrates. Mittlerweile griffen die meisten doch zum Handy oder schauten ins Internet, um herauszufinden, wie der Zentralfriedhof oder die Friedhöfe in Kötzschen, Beuna und Meuschau geöffnet seien.
In der Diskussion stellte sich dann heraus, dass es diese Öffnungszeiten zwar auf dem Papier und auch an den Friedhofseingängen gibt. „Abgeschlossen wird aber nicht“, sagte Wolfgang Däne von der Friedhofsverwaltung. Man wolle doch auch Angehörigen, die nicht in Merseburg wohnen und die vielleicht spät am Abend in der Stadt ankommen, die Möglichkeit geben, noch den Friedhof zu besuchen.
Dann sollte man das aber auch so in der Friedhofssatzung schreiben und die Schilder mit den Öffnungszeiten ändern, forderten mehrere Ausschussmitglieder. Die Verwaltung erwägt jetzt, den Wortlaut der Satzung an dieser Stelle nochmal zu ändern. Die derzeit gültige Friedhofssatzung und dann auch die neue ist übrigens auf www.merseburg.de unter der Rubrik Ortsrecht einzusehen.
„Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen.“
In der neuen Satzung sind noch weitere Änderungen enthalten. Hieß es bisher noch „Erdbestattungen sollen in der Regel spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen sollen spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden“ steht in Paragraph 7 der Bestattungsvorschriften künftig: „Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden.“
Außerdem gibt es unter Paragraph 9 („Beschaffenheit von Särgen/Urnen“) einen besonderen Zusatz: „Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen.“ Hier hebt Wolfgang Däne von der Friedhofsverwaltung aber gleich die Hände. „Das steht dort so. Wir können das natürlich nicht kontrollieren, weil wir nicht in die Särge schauen.“ Wenn im Sarg nicht verrottbares Material ist, sehe man das erst nach Ende der Liegezeit des oder der Verstorbenen, wenn nämlich das Grab beräumt werde.
Gebührenerhöhungen bedeuten für viele Leute sehr viel Geld
Gefragt, ob die neue Friedhofs- beziehungsweise Friedhofsgebührensatzung die Arbeit der Bestatter beeinflussen würde, sagte ein Bestatter, der allerdings anonym bleiben möchte, dass er sich gewünscht hätte, dass es auch künftig die Möglichkeit gebe, seine Angehörigen für kleines Geld in einer Urne würdevoll unter die Erde zu bringen.
„So wie es bisher war für 508 Euro und nicht für 839 plus Zusatzkosten - das muss doch möglich sein. Die Gebührenerhöhungen bedeuten für viele Leute sehr viel Geld.“ Was Öffnungszeiten angeht, sind nicht nur die kommunalen Friedhöfe in Merseburg rund um die Uhr zugängig. Gleiches gilt in Leuna.
In Mücheln wird nach dem Prinzip Merseburg gearbeitet - auch die kommunalen Friedhöfe in der Kernstadt und den Ortsteilen haben zwar Öffnungszeiten, bleiben aber 24 Stunden geöffnet. Ähnliches Prinzip in Querfurt. Laut Friedhofssatzung sind die Friedhöfe von Mai bis September von 7 bis 20 Uhr und von Oktober bis April von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zugeschlossen wird allerdings nur in Querfurt, nicht aber in den Ortsteilen. (mz)