Kinderförderungsgesetz Kinderförderungsgesetz: Leuna beteiligt sich an Klage

Leuna/MZ - Die Stadt Leuna beteiligt sich an der Kommunalverfassungsbeschwerde des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich verabschiedet.
„Es gibt so viele Ungereimtheiten in dem Gesetz, die geklärt werden müssen“, sagte Leuna Bürgermeisterin Dietlind Hagenau (parteilos) zur Begründung. Die Kosten für die Beteiligung belaufen sich für die Stadt auf 1.000 Euro.
Seit August haben wieder alle Kinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von bis zu zehn Stunden. Zuvor wurden Kinder von Erwerbslosen höchstens fünf Stunden pro Tag betreut.
Das neue Kinderförderungsgesetz gilt seit August dieses Jahres. Danach besteht für alle Kinder ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Kindertagesstätte. Allerdings sind für die Betreuung der Kleinsten nicht mehr die Kommunen, sondern die Landkreise zuständig. Das führe zu vielen Missverständnissen, so die Bürgermeisterin. So müssten die Eltern - wenn es streng nach Gesetz gehe - die Plätze für die Kindertagesstätten beim Kreis beantragen. Doch es gebe eine Verabredung mit dem Kreis, so Hagenau, dass sie sich weiter an die Kommune wenden können.
Widersprüchlichkeiten im Gesetz
Neben dem Wechsel der Planungszuständigkeit von den Kommunen an die Kreise gebe es aber noch weitere Widersprüchlichkeiten im Gesetz, wie Geschäftsführer des Gemeindebundes, Jürgen Leindecker, jüngst in der MZ erklärte. Etwa bei den Elternbeiträgen, die nach dem Wohnsitz-Prinzip erhoben werden. Dies führe zum Teil zu grotesken Situationen. In einer Kommune im Harz beispielsweise müssten drei unterschiedlichen Beiträge in einem einzigen Kindergarten erhoben werden - je nachdem aus welcher Gemeinde die Kinder kommen. Das zuständige Sozialministerium hat bislang zurückhaltend auf die Klageandrohung reagiert.
64 von insgesamt 120 Kommunen sind dabei
Die Verlagerung der Bedarfsplanung von den Gemeinden auf die Kreise habe vor allem zwei Gründe, hieß es. Grund eins: Der weitere Rückgang an Einwohnern und Geburten, der Planungen über die Gemeindegrenzen hinaus nötig macht. Zum anderen wolle man verhindern, dass die Gemeinden bei der Planung freie Träger beim Betrieb von Kitas benachteiligen. Denn Gemeinden seien oftmals auch selber Betreiber von Krippen und Kindergärten.
Bisher beteiligen sich 64 von insgesamt 120 Kommunen Sachsen-Anhalts an den Gang vor das Landesverfassungsgericht. Auch Braunsbedra und Bad Lauchstädt sind darunter. Der Gemeinderat Schkopau will in der nächsten Woche über diesen Schritt entscheiden.