Kinderbetreuungspauschale Kinderbetreuungspauschale: Amt zahlt Pauschale für Kinder
Bad Dürrenberg/MZ/ejä. - "Wir haben seit diesem Jahr eine neue Regelung", erfuhr die MZ von Pressesprecherin Ines Stöbe. Wenn jemand an einer vom Arbeitsamt geförderten Trainingsmaßnahme oder Fortbildung teilnimmt, gibt es auf Antrag für Kinder unter 15 Jahren pauschal 130 Euro für Betreuungskosten. Dafür, so Frau Stöbe, müsse kein Nachweis mehr erbracht werden; man verlasse sich auf die Richtigkeit der Angaben. Das sei früher anders gewesen, da wurden die tatsächlichen Kosten erstattet und dafür eine Bescheinigung von der Kita verlangt.
In den Anträgen müssen die Erziehungsberechtigten angeben, wo das Kind betreut wird - in einer Tagesstätte oder von einer Privatperson. Das könne eine Tagesmutter, aber auch eine Verwandte sein. In diesem Falle sehe das Gesetz eine Abstufung vor: Wenn ein Lehrgang mitten im Monat beginnt oder endet, wird der Pauschalbetrag nur dann voll ausgezahlt, wenn das Kind eine Tagesstätte besucht. Bei anderer Betreuung erfolgt für diesen Zeitraum eine anteilige Berechnung.