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Prozess am Amtsgericht Merseburg Kam bei der Prügelei ein Elektroschocker zum Einsatz?

Der 41-jährige Angeklagte brach einem Fahrradfahrer die Rippen. Die Einzelheiten des Vorfalles bleiben noch unklar.

Von Celina Chasklowicz 05.04.2025, 12:00
Ob der Angeklagte seinen Elektroschocker tatsächlich als solchen nutzte, konnte im Prozess nicht abschließend geklärt werden.
Ob der Angeklagte seinen Elektroschocker tatsächlich als solchen nutzte, konnte im Prozess nicht abschließend geklärt werden. (Foto: Rainer Jensen/dpa)

Merseburg/MZ. - Ein 41-Jähriger musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein vor dem Amtsgericht Merseburg verantworten. 2022 und 2023 soll er insgesamt 14 Straftaten begangen haben, so die Anklage in dem Gerichtsprozess. Ein Vorfall vom September 2022 stand im Vordergrund. Da soll der Angeklagte, der keinen Führerschein besaß, einen Fahrradfahrer mit dem Auto überholt und anschließend ausgebremst haben. Dann sei er ausgestiegen und es sei zu einer Schlägerei gekommen, bei der sein Gegenüber einen Rippenbruch und Schürfwunden davon getragen habe. Außerdem soll der 41-Jährige einen Elektroschocker eingesetzt und Geld von seinem Opfer verlangt haben.