Dienstwagen-Debatte Dienstwagen-Debatte: Kreistag muss Beschluss zur Privatnutzung aufheben

Merseburg - Die konfliktreiche Geschichte der Dienstwagen im Saalekreis ist um ein Kapitel reicher: Der Kreistag muss seinen eigenen Beschluss zur Privatnutzung des Dienstwagens durch den Landrat aufheben. Im März hatte er beschlossen Landrat Frank Bannert (CDU) seinen Wagen für Privatfahrten innerhalb Sachsen-Anhalts kostenlos zur Verfügung stellen. Sollte er die Dienste des Fahrers in Anspruch nehmen wollen, würde ihn dies 15 Cent pro Kilometer kosten.
Dienstwagen auch unentgeltlich für Privatfahrten zur Verfügung stellen
Mit dieser Regelung, die in Kombination mit einem passenden Nutzungsvertrag vor allem mit den Stimmen der CDU verabschiedet wurde, setzte der Kreis einen Runderlass des Innenministeriums um. Darin wird Kommunen und Kreisen freigestellt, so es ihre Haushaltssituation zulässt, ihrem Hauptverwaltungsbeamten, also Bürgermeister oder Landrat, den Dienstwagen auch unentgeltlich für Privatfahrten zur Verfügung zu stellen.
Dennoch hält das Landesverwaltungsamt (LVWA), das von einem Kreistagsmitglied eingeschaltet wurde, den Beschluss für nichtig. Das liegt daran, dass er hinter verschlossenen Türen im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung gefällt wurde. Weil Beschluss und Nutzungsvertrag auf die Person Bannert zugeschrieben waren, ging die Kreisverwaltung davon aus, dass es sich um eine Personalangelegenheit handelte.
Dem widersprach das LVWA allerdings in einer Stellungnahme: Der Beschluss zur unentgeltlichen Nutzung habe eine „grundsätzliche Bedeutung“, weil eine „allgemeine, für den jeweilig amtierenden Hauptverwaltungsbeamten geltende Entscheidung getroffen“ werde, die nicht nur für Bannert gelte. Deshalb muss eine solche Entscheidung nach Auffassung der Landesbehörde öffentlich fallen.
Das LVWA monierte zudem noch einen zweiten Punkt des Kreisbeschlusses: Auch die Ehefrau des Landrates sollte den Dienstwagen laut erstem Beschluss privat fahren dürfen. Diese Regelung sei aber durch den Runderlass des Ministeriums nicht legitimiert. Das LVWA regte daher die Aufhebung des Beschlusses an.
Dem wird der Kreistag voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung nachkommen. Direkt danach wird er jedoch dem Landrat die kostenlose Privatnutzung wohl gleich wieder erlauben, allerdings in öffentlicher Sitzung und in allgemeinerer Form ohne Nutzungsvertrag, der auch die Ehefrau umfasst. Eine entsprechende Vorlage durchläuft derzeit die Ausschüsse des Kreises und stieß bisher in Finanz- und Kreisausschuss außer bei den Linken auf Zustimmung. (mz)