1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Zerstochene Reifen in Aken: Zerstochene Reifen in Aken: Wer kommt für den Schaden auf?

Zerstochene Reifen in Aken Zerstochene Reifen in Aken: Wer kommt für den Schaden auf?

19.10.2017, 05:00
Der Reifenstecher verschonte auch das Auto von Elisabeth Zake und ihrer Familie nicht. Der geplante Ausflug nach Berlin musste verschoben werden. Denn auch das zweite Auto war betroffen.
Der Reifenstecher verschonte auch das Auto von Elisabeth Zake und ihrer Familie nicht. Der geplante Ausflug nach Berlin musste verschoben werden. Denn auch das zweite Auto war betroffen. privat

Aken - Am 13. Oktober hat ein ehemaliger Polizist in Aken aus bislang ungeklärten Motiven an 86 Fahrzeugen Reifen zerstochen.

Was können Geschädigte tun, um nicht auf den Folgekosten sitzen zu bleiben? Dazu befragte Daniel Salpius Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Wer zahlt für mutwillig zerstochene Reifen?
Ist der Reifenstecher wie in Aken bekannt, kann man ihn entsprechend auch für die entstandenen Schäden haftbar machen. Der Geschädigte sollte den Schädiger zeitnah schriftlich und nachweislich per Einwurf-Einschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Und wenn er der Aufforderung nicht nach kommt?
Dann bleibt nur noch der Weg seine Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen. Ob es allerdings ökonomisch sinnvoll ist, wegen 200 bis 300 Euro einen Zivilprozess anzustrengen, gilt es vorher abzuwägen.

Vorteilhaft kann es sein, wenn der Geschädigte rechtsschutzversichert ist und eine entsprechende Deckungszusage erhalten hat. Stellt sich heraus, dass der Täter für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann oder gar nicht zahlungsfähig ist, sieht es für den Geschädigten düster aus.

Zahlt die Kfz-Versicherung?
Nein, denn zerstochene Reifen fallen generell nicht unter den Versicherungsschutz. Selbst wenn man eine Vollkaskoversicherung hat und somit auch gegen Vandalismus versichert ist, kann man nur abgetretene Spiegel, zerschlagene Scheiben, Kratzer und Ähnliches gegenüber dem Versicherer geltend machen.

Man muss also leider sagen, dass man sich in Fällen wie in Aken die entstandenen Kosten tatsächlich nur beim Schädiger zurückholen kann. Im ungünstigsten Fall bleibt man aber auf dem Schaden sitzen. (mz)

Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Archiv