Wohnung in Augustenstraße Wohnung von Karin Ritter in Augustenstraße in Köthen: Treten Ritters das Erbe der Mutter ein? Stadt muss abwarten
Köthen - Die Zukunft der Räumlichkeiten in der städtischen Unterkunft in der Augustenstraße, welche die verstorbene Karin Ritter bewohnt hat, bestimmt sich nach Angaben der Köthener Stadtverwaltung erst einmal dadurch, wie die Angehörigen mit dem Erbe umgehen. Die 66-Jährige hatte zuletzt einen Mietvertrag über zwei Zimmer in dem Haus.
„Im deutschen Recht gibt es eine Frist von sechs Wochen, in denen ein Erbe ausschlagbar ist. Sollte dieser Fall eintreten, so würde die Beräumung der Wohnung Aufgabe des Vermieters - in diesem Fall das Liegenschaftsamt und im weiteren Sinne die Stadt Köthen“, informiert Pressereferent Jens Niemand. Sollte das Erbe angetreten werden, so seien die Angehörigen verantwortlich. Ein Erbe gelte auch als angetreten, wenn Angehörige einzelne Gegenstände aus der Wohnung entfernen.
Was dann mit den Räumen passiere, ob diese beispielsweise wieder Teil der Obdachlosenunterkunft werden, bedürfe noch der Klärung innerhalb der Stadtverwaltung. Ausschlaggebend werde sein, wie sich die Belegung entwickelt. Aktuell nehmen zwei Männer das Angebot der Unterkunft in Anspruch. (mz/dho)