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Streit um Bürgerinitiative Streit um Bürgerinitiative Anhalt-Köthen: Hartmut Stahl unterliegt Steffen Reisbach vor Gericht

Von Matthias Bartl 24.05.2019, 12:57
Steffen Reisbach (li.) und Hartmut Stahl stehen im Clinch.
Steffen Reisbach (li.) und Hartmut Stahl stehen im Clinch. Nicklisch/Schlüter

Köthen - Spitzenkandidaten für Kommunalwahlen bekommt man im Vorfeld des Urnengangs eher selten zusammen zu sehen. Wenn allerdings der Wahlkampf ins Gericht verlegt wird, kann das doch passieren - so wie am Donnerstag, als im Saal 1 des Amtsgerichtes Köthen sich Hartmut Stahl und Steffen Reisbach gegenüberstanden; Stahl namens der Bürgerinitiative Köthen e. V. als Kläger, Reisbach als Beklagter. Was sich die zwei alten BI-Weggefährten vor, sagen wir mal, anderthalb Jahren auch nicht hätten träumen lassen.

Stahl verließ das Gericht als Verlierer. Sein Hauptantrag, bei dem es um das Recht am Namen „Bürgerinitiative Anhalt“ ging, wurde von Richterin Sabine Mederake zurückgewiesen. Deutlich: Reisbach hätte eher von Stahl das Namensrecht verlangen können, denn „Herr Reisbach war zuerst da“, wie die Richterin befand. Umgekehrt werde ein Schuh draus, sagte sie in Stahls Richtung: „Sie haben sich abgespalten und den Namen verwendet.“

Der neugegründete Verein hätte sich ja einen anderen Namen wählen können, empfahl die Richterin

Wesentlich für die Entscheidung war auch, dass die Richterin keine Verwechslungsgefahr zwischen „Bürgerinitiative Anhalt-Köthen“ (Reisbach) und „Bürgerinitiative Anhalt-Köthen e. V.“ (Stahl) sah, wobei die alte BI ein Logo verwende, das die neue nicht nutze. Der neugegründete Verein hätte sich ja einen anderen Namen wählen können, empfahl die Juristin - womit sie haarscharf am Grund des Streits vorbeischrammte: Natürlich kam es bei der Gründung genau darauf an, diesen „eingeführten“ Namen zu verwenden.

„Wir sind die BI“, sagte Stahl, als er von der Richterin nach dem Grund für die Klage gefragt wurde. „Wir sind das Original“, hatte Reisbach schon Anfang April nach der Gründung des Stahl-Vereins gesagt.

Einfach zu verstehen war das BI-Alt-Neu-Kuddelmuddel für die Richterin garantiert nicht: Beide Truppenteile arbeiten an denselben Themen, wobei jeder für sich das Schwergewicht in Anspruch nimmt. Fasanerie, Soziales, Umweltschutz, Denkmalrettung - das Publikum in Saal 1 bekam dieselbe Geschichte in zwei Ausprägungen zu hören.

Auch die Vorgeschichte des Streits spielte für die Richterin ein tragende Rolle

Denn natürlich hatte sich die Richterin auch darüber informieren lassen, wie es zu diesem Treffen im Amtsgericht gekommen war. Da spielte dann auch die Vorgeschichte ein tragende Rolle, die deutlich machte, dass es letztlich darum ging, wer in der alten BI und in dem mit ihr kombinierten Bürgerbündnis e. V. das Sagen hatte: Reisbach oder Stahl. Ein Zusammenstoß, der im Februar bei der Listenaufstellung für die Kommunalwahl kulminierte, als Reisbach und die drei BI-Sprecher Thomas und Wolfgang Gahler und Michael Schramme die Teilnahme Stahls und seiner Unterstützer an dieser Veranstaltung unterbanden.

So spannend das Gezänk um den Namen an sich sein mag - die anstehende Kommunalwahl sorgte für die eigentliche Brisanz. Denn der im März gegründete Verein „Bürgerinitiative Anhalt-Köthen“ wollte nicht nur die Namensrechte per einstweiliger Verfügung für sich reklamieren, es gab darüber hinaus noch einen weitergehenden Antrag, die alte, bereits 2010 gebildete Bürgerinitiative solle eben diesen Namen „Bürgerinitiative“ von ihren Kommunalwahlplakaten entfernen - oder gleich die ganzen Plakate. Drei Tage vor der Wahl ein schon aus terminlichen Gründen sportliches Ansinnen, das dann freilich mit dem Urteil der Richterin hinfällig war. (mz)