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Steigende Wasserpreise bei der Midewa: Leserin aus Kleinpaschleben beschwert sich wegen ungenauer Formulierung

Die Midewa hat für 2025 Preissteigerungen bei der Wasserversorgung angekündigt. Darüber wurde in einer Köthener MZ-Ausgabe informiert. Eine Leserin aus Kleinpaschleben beschwert sich wegen einer ungenauen Formulierung.

Von Florian Zellmer 12.12.2024, 08:00
Augen auf beim Wasserverbrauch: Die Midewa hebt die Preise an.
Augen auf beim Wasserverbrauch: Die Midewa hebt die Preise an. (Foto: Ralf Hirschberger/zb/dpa)

Kleinpaschleben/MZ. - Eine Meldung in der MZ über die geplante Steigerung des Wasserpreises hat für Irritation gesorgt. Auf der ersten Lokalseite stand „Midewa hebt die Preise ab 2025 leicht an“. Für Gisela Hrzan aus Kleinpaschleben ist das eine „starke Untertreibung“. Statt der bisher fälligen Grundgebühr von 15,73 Euro (brutto) im Monat müssen sie und ihr Mann ab nächstem Jahr 19,61 Euro (brutto) bezahlen.

Für das Paar würde es dabei um fast 50 Euro Mehrkosten im Jahr gehen. „Das ist keine Kleinigkeit“, erklärt Gisela Hrzan im Gespräch mit der MZ. Von einer „leichten Preissteigerung“, wie es in der Meldung stehe, könne keine Rede sein.

Erste Preiserhöhung nach zehn Jahren

Der Versorger hatte Mitte November mitgeteilt, dass nach zehn Jahren, in denen der Preis im Gebiet der Midewa Wasserversorgungsgesellschaft unverändert gewesen ist, Wasser ab Januar teurer werden wird. Die Erhöhung betreffe hauptsächlich den Grundpreis, der sich um circa 3,50 Euro (brutto) erhöhen soll.

„Grundsätzlich gilt bei der Midewa ein Solidarprinzip“, erklärt das Unternehmen auf Nachfrage. Das bedeutet: gleiche Trinkwasserpreise für alle Kunden. Abweichungen würde es dennoch geben und zwar in den Städten und Gemeinden, die eine Konzessionsabgabe erheben. „Trotz Solidarprinzip gibt es daher regionale Unterschiede“, heißt es erklärend dazu.

Wozu dient die Konzesiionsabgabe?

So auch in Kleinpaschleben, das als Ortsteil zur Einheitsgemeinde Osternienburger Land gehört. Dort werden ab Januar 3,88 Euro (brutto) mehr fällig. „Mit der Konzession der Trinkwasserversorgung räumt die Kommune der Midewa das Recht ein, öffentlichen Grund und Boden zu nutzen, um die Trinkwasserversorgung von Haushalten und Betrieben zu gewährleisten“, erklärt der Versorger.

Nicht nur das Osternienburger Land würde diese Abgabe fordern, sondern alle Städte und Gemeinden im Altkreis Köthen, die Trinkwasser von der Midewa beziehen.