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Stadtrat in Köthen Stadtrat in Köthen: Erhöhung der Hundesteuer

Von Matthias Bartl 19.01.2016, 22:30
Für Yorkshire-Terrier Josy muss Herrchen in Köthen bald mehr Steuern Zahlen.
Für Yorkshire-Terrier Josy muss Herrchen in Köthen bald mehr Steuern Zahlen. Rebsch Lizenz

Köthen - Albrecht Adler (Name geändert) hat schon davon Läuten gehört und wartet jetzt darauf, dass er die Nachricht auch im Amtsblatt nachlesen kann. Offiziell sozusagen. Eine für Adler, den Hundebesitzer, schlechte Nachricht, denn es geht um die Erhöhung der Hundesteuer. Darüber hat der Stadtrat in Köthen auf seiner letzten Sitzung im alten Jahr nach ausführlicher Diskussion in den Gremien abgestimmt. Das Votum war einstimmig für die Erhöhung der Steuer, was umso bemerkenswerter ist, weil zuvor gleich drei Ortschaftsräte, nämlich Arensdorf, Dohndorf und Wülknitz die Steuererhöhung abgelehnt hatten und auch im Hauptausschuss man das Thema durchaus mit einer gewissen Skepsis durchdeklinierte.

Auch ein Denkfehler konnte dabei ausgemerzt werden: Warum, so hieß es in der parlamentarischen Beratung des Themas, müsse man eigentlich in der Satzung eine Steuerermäßigung für die Halter von Jagdhunden festschreiben? In Köthen gebe es doch gar keine Jagdreviere. In der Kernstadt sicher nicht, lautete die Antwort, im Bereich der Stadt allerdings schon. Die reicht immerhin von Dohndorf bis Merzien, von Elsdorf bis Baasdorf - und schließt damit auch jede Menge Ackerland ein, auf dem die Jagd theoretisch wie praktisch durchführbar ist.

Mehr Einnahmen

Die Jäger sind im übrigen nicht die einzigen, die von der Ermäßigung in der seit 1. Januar neu gültigen Hundesteuersatzung profitieren - Wachhunde verschiedener Art fallen ebenso unter die Regelung wie auch die geprüften Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde. Darüber hinaus gibt es auch eine Ermäßigung für Hunde, deren Herrchen oder Frauchen Leistungen der Grundsicherung bezieht, egal ob Hartz IV oder anderes.

Andererseits geht die Änderung der Hundesteuersatzung vordringlich auf die Konsolidierungsverpflichtungen der Stadt zurück - womit klar ist, dass es für die Stadtverwaltung in erster Linie darum gehen musste, aus diesem Bereich mehr Einnahmen zu generieren. Daher fällt die Ermäßigung partiell geringer aus als bei der zuvor gültigen Satzung aus dem Jahr 2001.

Auf 25 Prozent reduziert

Speziell betroffen davon sind zum einen die Empfänger von Hartz IV und anderen Grundsicherungsleistungen. Die konnten bislang für einen Hund eine 50-prozentige Ermäßigung in Anspruch nehmen. Dies wird nun auf 25 Prozent reduziert. Schlug also bisher für die Einwohnergruppe ein Hund steuerlich mit 35 Euro pro Jahr zu Buche (die Hälfte von 70 Euro), so müssen künftig 60 Euro hingeblättert werden. Verringert hat sich die Ermäßigung auch für Hunde, die landwirtschaftliche Einrichtungen bewachen, die vom nächsten Ortsteil weiter als 400 Meter entfernt sind. Auch hier gilt nurmehr ein 25-prozentiger Ermäßigungssatz.

Für die Stadt ist die Hundesteuer keine zu unterschätzende Einnahmequelle. Im Jahr 2016 sollen aus dieser Steuer insgesamt rund 128.000 Euro eingenommen werden, so Stadtsprecherin Caroline Hebestreit. Das wären ungefähr 15.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. (mz)