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Rund 1,2 Millionen Tiere „Schlimmer als 2021“: Amtsleiter warnt vor Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Anhalt-Bitterfeld

„Die Lage kann sich schon nächste Woche ändern“, erklärt Reinhard Bange im Kreistag. Rund 40 Betriebe halten jeweils über 10.000 Tiere.

Von Wolfram Schlaikier Aktualisiert: 24.01.2022, 13:27
Im Moment gilt keine Aufstallpflicht für Geflügel.
Im Moment gilt keine Aufstallpflicht für Geflügel. (Foto: imago images/penofoto)

Weißandt-Gölzau/MZ - Wie groß ist die Gefahr eines Ausbruchs der Geflügelpest im Kreis - und welche Konsequenzen hätte das für landwirtschaftliche Betriebe und private Tierhalter? Über die damit zusammenhängenden Probleme hat Dr. Reinhard Bange, seit Anfang Dezember 2021 der neue Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Kreisverwaltung, am Donnerstag im Kreistag informiert.

„Wir haben zurzeit im Kreis keine Aufstallpflicht und keine anderen Einschränkungen für Halter“, sagte er. Anders sehe es in den Kreisen Salzwedel und Stendal aus, so Bange weiter.

Im Altmarkkreis und im Kreis Stendal wurde Stallpflicht für Geflügel angeordnet

Im Altmarkkreis muss Geflügel seit dem 11. Dezember in geschlossenen Ställen oder mit einer „nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung“ gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen. Eine gleichlautende Anordnung gilt seit dem 8. Januar im Kreis Stendal.

Im Kreis Anhalt-Bitterfeld war eine Stallpflicht im April 2021 aufgehoben worden. Im Kreisgebiet gibt es nach Auskunft von Amtsleiter Reinhard Bange 40 Betriebe mit mehr als 10.000 Tieren, im gesamten Kreis würden rund 1,2 Millionen Tiere gehalten. Diese Größenordnung bedeute bezüglich der Geflügelpest ein hohes Risiko, betonte er im Kreistag.

In Anhalt-Bitterfeld werden laut Amtsleiter Bange rund 1,2 Millionen Tiere gehalten

Angesichts eines massenhaften Sterbens von Wildvögeln an den Küsten sei die Lage „schlimmer als 2021“, das Risiko einer Einschleppung sei sehr hoch. „Die Lage kann sich schon nächste Woche ändern.“

Hannes Loth (AfD) fragte, wie die Kreisverwaltung angesichts dieser Risiken Schutzgebiete wie den Deetzer Teich behandele. Amtsleiter Bange antwortete, dass deshalb auch die Lage in den Nachbarkreisen beobachtet werde.

„Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat“, heißt es auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Das Institut gehört zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).