Abwasser Rechtswidrige Bestandteile: Muss Abwasserverband Köthen die Gebühren neu kalkulieren?
Landesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der Linke-Abgeordneten Christina Buchheim. AV-Geschäftsführer Thomas Dannemann wehrt sich und sieht keinen Handlungsbedarf.
Aktualisiert: 11.02.2022, 13:12

Köthen/MZ - Der Vorwurf klingt hart: Die Plausibilitätsprüfung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Kommunalaufsichtsbehörde ist abgeschlossen. Sie hat ergeben, dass die der Gebührensatzung zugrundeliegende Gebührenkalkulation rechtswidrige Bestandteile enthält. So steht es in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Christina Buchheim (Linke), die der MZ vorliegt. Buchheim wollte wissen, mit welchem Ergebnis eine entsprechende Prüfung beim Abwasserverband (AV) Köthen verlaufen sei.