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Mit Fäusten attackiert Prozess in Köthen: Rangelei um Reinigung einer Dixi-Toilette endet vor Gericht

Von Susann Salzmann 23.10.2020, 09:58
Dixi-Klos in einer Reihe.
Dixi-Klos in einer Reihe. imago stock&people

Köthen - Rangelei wegen einer Dixi-Toilette? Gibt’s nicht? Doch, in einer Ortschaft im Südlichen Anhalt.

Dort wohnt und arbeitet Ronald B. (Name geändert) auf ein und demselben Grundstück. Das Spannungsfeld zwischen Beruflichem und Privatsphäre führte den 53-Jährigen kürzlich vor das Köthener Amtsgericht. Dort musste sich der Handwerker für einen extremen Wutausbruch gegenüber einem Lkw-Fahrer verantworten, der lediglich die mobile Baustellentoilette auf dem Grundstück des Angeklagten leeren und reinigen wollte.

Was ihn dort erwartete, damit dürfte der geschädigte Fahrer in gar keinem Fall gerechnet haben. Laut Anklageschrift wurde der Fahrer vom Familienvater Ronald B. mit Fäusten attackiert.

Wie wütend war Ronald B. an jenem zweiten Augusttag 2019?

Am T-Shirt des Zeugen soll B. wie wild gezerrt haben, so dass es schließlich entsorgt werden musste. Als wäre das noch nicht genug, soll der Beschuldigte seinem Opfer später noch die Lkw-Fahrertür zugeschlagen haben, obwohl der Fuß des Geschädigten zum Tatzeitpunkt noch heraus hing. Wie wütend war Ronald B. an jenem zweiten Augusttag 2019? Dieser Frage ging das Gericht um die Vorsitzende Richterin Susanne Vogelsang in Köthen nach.

Vor Staatsanwalt und Richterin konnte der Angeklagte jedenfalls nicht vertuschen, wie wütend ihn der einstige Vorfall noch heute macht. „Ich bin ein emotionaler Mensch und habe ihm nur zu verstehen gegeben, dass er sich in seinen Lkw zu setzen und mein Grundstück zu verlassen hat“, erzählte der Angeklagte vor dem Köthener Gericht. Verletzungen im Zornesrausch wollte er dem Geschädigten nicht zugefügt haben.

„Jede Firma hat sich bei mir im Büro anzumelden, bevor sie aufs Grundstück fährt“

„Aber ich habe ihn angebrüllt. Jede Firma hat sich bei mir im Büro anzumelden, bevor sie aufs Grundstück fährt“, nannte Ronald B. sogar noch einen Rechtfertigungsgrund. Schilder an den drei Hauptzufahrten zeigten dies an. Der Miettoilettenfahrer folgte dem nicht.

Er war sicher, bei offen stehendem Hauptzugang angemeldet worden zu sein. Sein Vertrag zum Reinigen der Dixi-Toilette bestand aber auch gar nicht mit dem Betrieb des Angeklagten, sondern mit einer Solarfirma, die auf dem Gelände von Ronald B. arbeitete und für ihre Mitarbeiter eine mobile Toilette geordert hatte.

Der 56 Jahre alte Servicefahrer wurde über ein Transponder-Signal, worüber die Dixi-Toiletten verfügten, über das Gelände gelotst. Sehr zum Missfallen des Angeklagten.

„Man hat gemerkt, dass der Zeuge aufgeregt war und gezittert hat, als er vorn stand“

Durch das scheinbare Kommunikationsproblem wurden dem Zeugen im August 2019 Prellungen zugefügt. Eine ärztliche Behandlung schlug das Gewaltopfer damals aus. Dass er trotz allem eingeschüchtert und verängstigt wirkend gegen Ronald B. aussagte, das bemerkte Richterin Susanne Vogelsang. „Man hat gemerkt, dass der Zeuge aufgeregt war und gezittert hat, als er vorn stand“, sagte Vogelsang.

Mit einer Konsequenz muss der Angeklagte künftig leben: Nach diesem Vorfall fahre die Servicefirma jene Adresse im Südlichen Anhalt nicht mehr an. Für das unangebracht impulsive Verhalten von Ronald B. sollte dieser insgesamt 3.200 Euro zahlen. Etwas milder urteilte Vogelsang. „Sie sind ein cholerischer Typ“, gab die Richterin ihren Eindruck wieder und drückte nochmals explizit ihr Unverständnis für diese Überreaktion aus. Genau für dieses Fehlverhalten soll Ronald B. nun 2.400 Euro zahlen. (mz)