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Drei Gemeinden betroffen Nach Ausbruch der Geflügelpest bei Calbe - Verwirrung um Stallpflicht in Anhalt-Bitterfeld

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat die Anordnung zur Stallpflicht für Diebzig, Dornbock und Bobbe verlängert. Die Betroffenen wurden nicht informiert. Einige Tiere waren schon wieder draußen.

Von Stefanie Greiner 19.01.2024, 13:40
Da im Dezember 2023 im Salzlandkreis  die Geflügelpest aufgetreten war und Diebzig, Dornbock und Bobbe in den Bereich der  Überwachungszone  fielen, ordnete der Landkreis Anhalt-Bitterfeld für Geflügel in diesen Dörfern eine Stallpflicht an – mit der Option, diese noch verlängern zu können.
Da im Dezember 2023 im Salzlandkreis die Geflügelpest aufgetreten war und Diebzig, Dornbock und Bobbe in den Bereich der Überwachungszone fielen, ordnete der Landkreis Anhalt-Bitterfeld für Geflügel in diesen Dörfern eine Stallpflicht an – mit der Option, diese noch verlängern zu können. Symbolfoto: Dpa

Dornbock/Diebzig/MZ. - Stallpflicht? Immer noch? Der Geflügelhalter ist überrascht. „Das haben wir nicht gewusst. Ich habe meine Tiere ab dem 13. Januar wieder rausgelassen“, sagt der Mann, dessen Name nicht genannt werden soll. Dass Geflügel in Diebzig, Dornbock und Bobbe auch weiterhin im Stall bleiben muss, wussten selbst Ortsbürgermeister und Verwaltung nicht.