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3G, 2G oder gar nicht? Maske beim Verhör? So gehen Polizei und Justiz in Anhalt mit Corona-Regeln um

3G am Arbeitsplatz, 2G im Einzelhandel: Für viele Bereiche gelten derzeit strikte Regelungen. Doch wie gehen Polizei und Gerichte mit der Situation um?

Von Jakob Milzner 14.12.2021, 11:43
Während ihrer Vernehmung dürfen Zeugen am Landgericht grundsätzlich keine Maske tragen. Denn auch Gestik und Mimik könnten wichtig sein.
Während ihrer Vernehmung dürfen Zeugen am Landgericht grundsätzlich keine Maske tragen. Denn auch Gestik und Mimik könnten wichtig sein. (Foto: Thomas Ruttke)

Dessau-Roßlau/Köthen/MZ - An vielen Orten ist das Vorzeigen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises mittlerweile einstudierte Routine. Ob es der Besuch von Restaurants, von Geschäften oder der Arbeitsplatz ist: In all diesen Räumen sollen die 2G- und 3G-Regelungen verhindern, dass sie in der Covid-19-Pandemie zu Infektionsherden werden. Doch während sich auf den Besuch des Einzelhandels zur Not noch verzichten lässt, gibt es Bereiche, von denen Personen nicht einfach ausgeschlossen werden können. Die Strafverfolgung durch Polizei und Gerichte ist einer von ihnen.