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Neues Gesetz zur Selbstbestimmung Männlich, weiblich, divers oder kein Eintrag: Standesämter in Köthen und Umgebung bearbeiten erste Fälle

Seit diesem Monat kann der Geschlechtseintrag im Ausweis schneller und einfacher geändert werden. Wird diese Möglichkeit auch im Altkreis Köthen genutzt?

Von Doreen Hoyer 11.11.2024, 18:10
Am 23. August hat die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag beschlossen. Dadurch wird es möglich, einmal pro Jahr beim zuständigen Standesamt sein Geschlecht ändern zu lassen.
Am 23. August hat die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag beschlossen. Dadurch wird es möglich, einmal pro Jahr beim zuständigen Standesamt sein Geschlecht ändern zu lassen. (Foto: IMAGO/Herrmann Agenturfotografie)

Köthen/MZ. - Weiblich, männlich, divers oder gar keine Angabe: Seit November kann der Geschlechtseintrag im Ausweis einfacher und schneller geändert werden. Möglich macht es das neue Selbstbestimmungsgesetz. Wird diese Möglichkeit auch im Altkreis Köthen genutzt? Die MZ fragte bei den Standesämtern der Kommunen nach.