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Löbitzsee  Löbitzsee : Gerhard Möhsner will Bungalows bauen - darf aber nicht

Von Helmut Dawal 18.08.2017, 07:00
Gerhard Möhsner möchte seine beiden Bungalows auf Vordermann bringen, bekommt aber keine Baugenehmigung.
Gerhard Möhsner möchte seine beiden Bungalows auf Vordermann bringen, bekommt aber keine Baugenehmigung. Ute Nicklisch

Löbitzsee - Das hatte sich Gerhard Möhsner völlig anders vorgestellt, vor allem reibungsloser. Mit dem Ausbau seines Bungalows wollte er eigentlich schon viel weiter sein. Und mit dem Herrichten der Rasenfläche ebenso. Doch er steckt noch immer im Antragsverfahren, hat noch keine Baugenehmigung. Und will ohne diesem wichtigen Stück Papier auch nicht beginnen. „Dann verliere ich womöglich den Bestandsschutz komplett und habe gar keine Chance mehr“, sagt der Köthener.

Vor zwei Jahren hat der Kraftfahrer am Löbitzsee zwei nebeneinander liegende Grundstücke kaufen können. Die vorherigen Besitzer hatten sie aufgegeben, weil die Jahrhundertflut die Bungalows unbrauchbar machte. Zum Wiederaufbau fehlte ihnen die Kraft. Gerhard Möhsner sah die Chance gekommen, einen Traum zu verwirklichen, den er schon lange hatte: für seine Lebensgefährtin und für sich sowie die Enkelkinder eine kleine Idylle in Wassernähe zu schaffen. „Wir sind gern in der Natur, lieben die Ruhe. Der Löbitzsee ist ideal und nicht weit weg von Köthen“, schwärmt der 55-Jährige.

Konkret geht es um zwei Bungalows

Im Sommer 2016 stellte Möhsner beim Landkreis einen Bauantrag zum Wiederaufbau. Konkret geht es um zwei Bungalows, die von ihren früheren Besitzern einst Wand an Wand errichtet wurden. Der Köthener will diese Bungalows wieder herrichten. „Mit dem Grundriss, den die zwei Bungalows jetzt haben. Größer bauen will ich nicht“, betont Möhsner.

Sein Antrag wird abgelehnt. Für den Ablehnungsbescheid muss er 125 Euro zahlen, so sieht es die Gebührenordnung vor. Das Bauordnungsamt bemängelt, dass Möhsner größer bauen will als es die Rechtsprechung für Wochenendhäuser vorsieht. Beide Bungalows zusammen würden eine Fläche von rund 96 Quadratmetern ergeben. Da sich auch noch ein Schuppen mit 27 Quadratmetern auf einem Teil des Grundstücks befindet, würde die Grundstücksbebauung 124 Quadratmeter betragen. Für das Amt ist das zu viel. Zwischen 30 und 60 Quadratmetern dürfe gebaut werden. Die vorgesehene Gesamtbebauung würde zudem „eine negative Vorbildwirkung im Hinblick auf die Verdichtung der Bebauung in dem zu betrachtenden Bereich der Wochenendhaussiedlung am Löbitzsee“ hervorrufen. Überhaupt sei Möhsners Vorhaben „bauplanungsrechtlich unzulässig“, weil es öffentliche Belange beeinträchtige.

Widerspruch eingelegt

All das überzeugt den Köthener nicht, er legt Widerspruch ein. Vor allem verwundern ihn die Aussagen zur „negativen Vorbildwirkung“ und zu den öffentlichen Belangen. „Auf anderen Grundstücken sind solche Umbauten doch auch gemacht worden. Da braucht man doch nur mal durch die Siedlung zu gehen“, sagt er.

Das Bauordnungsamt des Landkreises bleibt bei seiner Auffassung und leitet Möhsners Widerspruch an das Landesverwaltungsamt zur Entscheidung weiter. In Halle stellt man fest, dass der Landkreis richtig entschieden hat. „Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung“, wird dem Köthener mitgeteilt, der dafür wieder eine Verwaltungsgebühr zahlen darf, dieses Mal 190,48 Euro.

Das Landesverwaltungsamt macht in seiner Stellungnahme noch auf etwas aufmerksam, was Möhsner nicht eingereicht und was man bislang von ihm auch nicht gefordert hat - ein Nachweis darüber, dass die Bungalows keine Schwarzbauten sind. „Ein Nachweis über die Legalität der beiden Gebäude, die umgebaut werden sollen, ist bisher nicht erbracht worden“, heißt es. Sollte das nicht der Fall sein, könnte der Landkreis die „Herstellung rechtmäßiger Zustände bis hin zu einer Beseitigungsanordnung“ anordnen, heißt es im Schreiben des Landesverwaltungsamtes.

Die Hoffnung nicht aufgegeben

Diese Sätze haben Möhsner aufgeschreckt. „Glücklicherweise ist es mir aber gelungen, bei dem vorherigen Besitzer die Baugenehmigung aus dem Jahr 1969 zu besorgen. Da sind beide Bungalows drauf, mit Stempel vom Rat des Kreises.“

Mit diesem Nachweis will Möhsner einen weiteren Versuch starten, um zu einer Baugenehmigung zu kommen. Die Hoffnung von seinem Wochenendhaus im Grünen hat er noch nicht aufgegeben.

Die Auffassung, dass er über der zulässigen Größe von Wochenendhäusern liegt, teilt er nicht. Der eine Bungalow sei 60 Quadratmeter groß, der andere 36. „In den vorhandenen Abmaßen will ich mich bewegen“, sagt er und verweist darauf, dass es sich um zwei Grundstücke handelt. Nehme er jedes für sich, dann halte er sich mit den Bungalows an die Richtwerte. „Es kann mir doch niemand verbieten, dass ich zwei Grundstücke kaufe und dort zwei Bungalows draufstelle“, argumentiert er.

(mz)