Kritik am Vorstand Kritik am Vorstand: Kommt der Tierschutzverein Köthen seinen Pflichten nach?

Köthen - Der Tierschutzverein Köthen werde nach Gutsherrenart geleitet, kritisiert Ralf Konetzny. Der Biendorfer ist seit 2015 Vereinsmitglied und führt bislang ehrenamtlich Hunde aus, die im Tierheim untergebracht sind. Hauptsächlich solche mit Verhaltensauffälligkeiten. Einen entsprechenden Sachkundenachweis besitze er, erklärt der Rentner gegenüber der MZ.
Geht es indes nach Regina Minasch-Elze ist damit endgültig Schluss. Konetzny habe nicht die nötige Erfahrung im Umgang mit den Hunden. Er überschätze sich. Es habe Bissvorfälle gegeben, sagt die Vorsitzende des Tierschutzvereins Köthen/Anhalt und Umgebung, der das Tierheim betreibt. Also hat sie den Mann kurzerhand aus dem Rennen genommen, was aus ihrer Sicht völlig normal sei, da es ja zu keiner Zeit vertragliche Bindungen zwischen Verein und Konetzny gegeben habe.
Erfüllt der Tierschutzvereins Köthen/Anhalt seine Pflichten?
„Wenn etwas passiert, dann stehen wir dafür gerade“, sagt Minasch-Elze. Natürlich, fügt sie hinzu, könne Konetzny - so lange er wolle - Vereinsmitglied bleiben und auch ins Tierheim kommen, wenn er sich vorher anmelde.
Konetzny indes ist überzeugt, dass der Grund für seine „Absetzung“ in persönlichen Befindlichkeiten und einer simplen Anfrage zu finden ist. Bereits im vergangenen Jahr wollte er von der Vereinschefin wissen, wann denn der Termin für die nächste Mitgliederversammlung sei, „da ich mich als Mitglied in der Pflicht sehe, daran teilzunehmen“. Er wolle, sagt er, die Vereinsarbeit mitgestalten und womöglich verbessern. Eine ihn befriedigende Antwort habe er gleichwohl nie bekommen.
So bat der Biendorfer das Amtsgericht Stendal, dort wird das Vereinsregister geführt, um „Hilfe bei der Herstellung der ordnungsgemäßen Vereinsarbeit“. Die wiederum wandten sich an Minasch-Elze mit der Bitte um Stellungnahme und den Verweis auf die Satzung. Die legt nämlich fest, dass mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung stattfinden müsse. Zudem wird in dem Schreiben festgestellt, dass zehn Prozent der Mitglieder vom Vorstand verlangen können, dass eine Mitgliederversammlung einberufen wird.
Letzte Mitgliederversammlung war bereits 2015
Gegenüber der MZ bestätigt die Vereinsvorsitzende, dass die letzte Mitgliederversammlung im Jahr 2015 durchgeführt worden sei. „Die Mitgliederlisten sind seit Jahren nicht mehr aktualisiert worden, das haben wir bei etwa 300 Mitgliedern einfach nicht geschafft. Zudem arbeiten auch wir ehrenamtlich und haben nur begrenzt Zeit“, versucht Minasch-Elze eine Erklärung.
Sie verspricht indes, dass in diesem Jahr zu einer Versammlung eingeladen wird, schriftlich und nicht nur über die Medien, wie es bislang Praxis gewesen sei. Sie gehe am 1. September in den Ruhestand und werde dann alles in Angriff nehmen. Eines ist ihr gleichwohl wichtig: „Unsere Aufgabe ist es, uns um hilfsbedürftige Tiere zu kümmern. Da hat es keine Abstriche gegeben. Und auch bei den Finanzen ist alles in Ordnung“, sagt sie.
Finanzamt prüft den Verein regelmäßig auf Gemeinnützigkeit
Dazu möchte sich das zuständige Finanzamt in Bitterfeld mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht äußern. Heidrun Böttcher-Arand, Sachgebietsleiterin im Amt, erklärt trotzdem jedoch mit Bezug auf alle Vereine, dass für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit das Durchführen von Mitgliederversammlungen nicht entscheidend sei.
„Wir prüfen jedes Jahr, ob der Verein tätig ist und den Vereinszweck erfüllt. Der Vorstand kann dazu Tätigkeitsberichte einreichen. Das reicht für die Gemeinnützigkeit.“ Alle drei Jahre ist dann jedoch eine Steuererklärung abzugeben. (mz)