Köthen Köthen: Legionellen-Untersuchung für Vermieter nun Pflicht
Köthen/MZ. - Die Gefahr lauert unter der Dusche, dort, wo das Trinkwasser vernebelt wird. Das Risiko, sich mit Legionellen zu infizieren, steigt, wenn Wasser tagelang in Leitungen bei Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius stagniert. Aus Holland wurde ein Fall bekannt, bei dem sich Besucher einer Blumenschau ansteckten, weil sie versprühtes Gießwasser eingeatmet hatten, in dem sich die Stäbchenbakterien tummelten.
"Laut Umweltbundesamt erkranken jedes Jahr mindestens 20 000 bis 32 000 Personen in Deutschland an ambulant erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden. Fünfzehn Prozent der Fälle enden tödlich", macht Manuela Sachse aufmerksam, die beim Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter anderem für den Bereich Trinkwasserüberwachung zuständig ist und sich dort auch um die Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung kümmert.
Es könnte für Wohnungsvermieter und Hoteliers teuer werden, wenn sie der in dieser Verordnung geregelten Pflicht zur Legionellen-Untersuchung nicht nachkommen, sagt Sachse. Einmal pro Jahr, so schreibt es das Gesetz vor, müssen nun auch gewerbliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ein Labor mit der Legionellen-Beprobung beauftragen.
Das trifft auf die großen Wohnungsgesellschaften im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ebenso zu wie auf private Vermieter und Hoteliers, wenn sie Warmwasser-Installationen mit einer bestimmten Größenordnung betreiben (siehe Trinkwasserverordnung).
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat und kann dafür mit bis zu 20 000 Euro Strafe belegt werden, erläutert Manuela Sachse.
Seit die neue Trinkwasserverordnung in Kraft trat, sind einige Vermieter verunsichert. Sie befürchten erhebliche Kosten auf sich zukommen. Nicht nur für die Beprobung der Anlagen, sondern auch als Folgekosten, wenn Anlagen legionellenfrei gemacht werden müssen. Da die Kosten dafür über die Betriebskosten auch auf die Mieter umgelegt werden können, scheint Ärger programmiert.
Der gewerbliche Bereich sei aber ebenso in der Pflicht wie zuvor schon der öffentliche, sagt Sachse. Für Krankenhäuser, Altenheime, Schulen und Kindertagesstätten gilt diese Pflicht schon seit 2001. "Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht", sagt Sachse. Die Anlagen seien heute auf einem guten technischen Stand.
Da zum Beispiel Wohnungsunternehmen solche Untersuchungen bisher noch nicht vornahmen, "haben wir überhaupt keine Vorstellung davon, was da auf uns zukommt", sagt Sachse.
Inzwischen haben alle großen Wohnungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Landkreises zunächst ihren Bestand an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung angezeigt. Im Bereich der privaten Vermieter ist das laut Sachse aber noch nicht der Fall.
Entgegen der Meinung einiger Vermieter, die sich derzeit noch auf eine Übergangsfrist berufen, sagt Sachse: "Gleichzeitig mit der Anzeige ihrer Anlagen sind die Vermieter auch verpflichtet, die Beprobungen durch speziell dafür akkreditierte Labors vornehmen zu lassen.
Die Ergebnisse müssen dem Gesundheitsamt bis zum Jahresende 2012 vorliegen, spätestens zwei Wochen nach der Untersuchung im Labor. Das Land Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich eine Liste mit 20 Trinkwasseruntersuchungsstellen (Labors) heraus gegeben, von denen aber nicht alle eine Berechtigung zur Untersuchung auf Legionellen haben. Aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind das die Kesla Pharma Wolfen GmbH und die Laborgemeinschaft Becit GmbH mit Sitz in Wolfen. Beide bestätigten auf Nachfrage, dass sich bei ihnen schon Wohnungsvermieter aus Bitterfeld gemeldet haben, um sich Angebote einzuholen.
Da sich das Gesundheitsamt des Landkreises seit 2012 völlig aus der Legionellen-Untersuchung zurückgezogen hat, dürften die Kapazitäten der freien Labors in Spitzenzeiten an ihre Grenzen stoßen. Daher weisen die Labore darauf hin, sich rechtzeitig zu melden und nicht erst bis zum Jahresende zu warten.
Hinzu kommt, dass viele Vermieter an ihren Anlagen erst Entnahmestellen einrichten müssen. Die Beprobung muss laut Sachse zunächst drei Jahre lang jährlich erfolgen, dann erst könne das Gesundheitsamt größere Zeiträume festlegen, wenn bisher keine Legionellen festgestellt wurden. Der kritische Wert beträgt 100 Legionellen auf 100 Milliliter Wasser, das an drei verschiedenen Stellen der Anlage entnommen werden muss.
Es könnte sich auch herausstellen, dass es nicht genügend Fachfirmen gibt, die sich mit der Wartung bei Legionellen-Befall auskennen, befürchtet Sachse. Aber wer seine Anlagen bisher immer nach den allgemeinen Regeln der Technik betrieben hat und die erforderlichen Temperaturen einhält, dürfte keine Probleme bekommen, ist die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes überzeugt. Allerdings seien alte, verkalkte Leitungen oder größere Wohnungsleerstände zum Beispiel ein Risiko.
Um Vermietern und Hoteliers die Orientierung zu erleichtern, hat der Landkreis ein Merkblatt herausgegeben. "Das wurde schon sehr gut genutzt", bestätigt Sachse. Außerdem stehen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes für Fragen zur Verfügung.