1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Eröffnung der Karnevalsession: Karnevalsession in Köthen: Keethner Spitzen erhalten Genehmigung für den Marktplatz

Live:

Eröffnung der Karnevalsession Karnevalsession in Köthen: Keethner Spitzen erhalten Genehmigung für den Marktplatz

09.11.2016, 06:00
Bei den Keethner Spitzen überreichte Stadtmaskottchen Halli den Schlüssel.
Bei den Keethner Spitzen überreichte Stadtmaskottchen Halli den Schlüssel. Heiko Rebsch

Köthen - Die Stadtverwaltung hat am Dienstag den Weg freigemacht dafür, dass die Keethner Spitzen am Freitag, dem 11.11. um 11.11 Uhr, auf dem Köthener Marktplatz die Karnevalsession 2016/17 eröffnen. Das bestätigte Vize-Oberbürgermeister Alexander Frolow auf MZ-Anfrage.

Frolow zufolge hatte der Kukakö mit Datum vom 19. Oktober den Antrag auf die Sondernutzung des Marktplatzes gestellt. Dieser Antrag landete am 24. Oktober bei der Stadt und wurde am 7. November aus den bekannten Gründen wieder zurückgezogen.

Mietvertrag für den Marktplatz ist unterschrieben

Ebenfalls am 7. November kam der Antrag der Keethner Spitzen auf den Tisch der Stadt und wurde am 8. November positiv entschieden. „Die Keethener Spitzen haben die entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung erhalten, in der die Auflagen für die Veranstaltung enthalten sind, und sie haben den Mietvertrag für den Marktplatz unterschrieben.“

Eine Mietsumme muss allerdings nicht gezahlt werden, „die Stadt hat den Marktplatz bislang immer kostenfrei für die Karnevalseröffnung zur Verfügung gestellt“, so Frolow, daran werde sich nichts ändern.

Schnelle Entscheidung getroffen

Aus Sicht der Dezernenten, in dessen Zuständigkeit auch Rechtsfragen fallen, ist der Umstand, dass zwischen Antragstellung und -genehmigung gerade 24 Stunden liegen, kein Grund für eine Versagung des Antrags.

Laut der Köthener Sondernutzungssatzung muss der Antrag für die Sondernutzung in der Regel spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden. Das sei diesem Fall nicht notwendig gewesen, weil die Frist vor allem zur Prüfung des Antrags dienen soll, „aber hier waren ja alle Prüfungen schon gelaufen“, daher habe man schnell entscheiden können.

Antrag zur Sperrung der Marktumfahrung läuft noch

Unklar ist allerdings noch die Frage der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Sperrung der Marktumfahrung. Dafür hat der Kukakö einen Antrag gestellt, zurückgezogen und ist dann wieder vom Rücktritt zurückgetreten.

Auch die Spitzen haben einen solchen Antrag gestellt, so dass zwei Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis lagen. „Wir haben uns aber mit dem Kukakö darauf verständigt, dass der Antrag des Vereins gegenstandslos ist“, so Dezernent Bernhard Böddeker.

Damit haben die Spitzen alle notwendigen Genehmigungen, um am 11.11. auf dem Marktplatz den Karneval einzuläuten. (mz/mb)