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Karneval in Köthen Karneval in Köthen: Saisoneröffnung im Streit mit der Stadt abgesagt

Von Matthias Bartl 08.11.2016, 06:00
Kukakö mit Banner: 2015 hing es völlig problemlos am Rathaus. 2016 sorgte es für einen großen Streit.
Kukakö mit Banner: 2015 hing es völlig problemlos am Rathaus. 2016 sorgte es für einen großen Streit. Archiv/ Rebsch

Köthen - Am Montagmorgen noch war auf der Internetseite der Köthener Karnevalsgesellschaft Kukakö ein schon definitiv überholter Stand der Dinge zu finden: „Am 11.11. geht es wieder los“, war da zu lesen, „ab 10:30 Uhr starten wir auf dem Marktplatz in Köthen in die neue Session 2016/17, seid alle mit dabei!“

Von wegen. Zwar startet der Kukakö am 11. November, wie es sich gehört, in die fünfte Jahreszeit, aber nicht um 11.11 Uhr und nicht auf dem Marktplatz und überhaupt nicht öffentlich.

Stattdessen werden sich die Karnevalisten, alle Aktiven und Sponsoren, um 16 Uhr im Vereinshaus „Papa Joe“ in der Joachimiallee treffen und feiern. In den 25 Jahren seit der Wiedergründung des Kukakö, so formuliert es Präsident Berthold Habekuß in einem Schreiben an die Vereinsmitglieder, sei dem Vorstand keine Entscheidung schwerer gefallen als diese.

Streitpunkt zum Karneval in Köthen: Begrüßungsbanner am Rathaus

Der Grund für diesen rigiden Schritt mag sich für Außenstehende eher trivial anhören: Dem Verein wurde seitens der Stadtverwaltung untersagt, sein Begrüßungsbanner wie gewohnt an der Fassade des Rathauses aufzuhängen.

Denkmalrechtliche Anordnungen haben Oberbürgermeister Bernd Hauschild dazu bewogen, dies durchzusetzen - was besonders pikant ist, denn Hauschild ist selbst Mitglied im Kukakö.

Und als Oberbürgermeister üblicherweise einer der Hauptdarsteller bei der alljährlichen karnevalistischen Auftaktveranstaltung. So war es auch 2016 vorgesehen. Am 19. Oktober hatten Verein und OB in einem Treffen den Ablauf für den 11.11. durchgesprochen - samt Schlüsselübergabe und Stürmung des Rathauses.

Alles war einstudiert, Frank Kessel von der TSK hatte sogar einen besonderen Festwagen fertiggestellt. „Dann haben wir am 1. November eher beiläufig von der Verwaltung erfahren, dass es uns nicht mehr erlaubt ist, unser Begrüßungsbanner am Rathaus anzubringen“, so der Kukakö-Präsident weiter.

Kukakö sieht Angriff auf seine ehrenamtliche Arbeit

Der offizielle Grund dafür: Das Banner sei eine Werbeanlage, deren Anbringung einen unzulässigen Eingriff in das Rathausgebäude als Kulturdenkmal darstelle - was zu unterlassen sei. Inoffiziell verlautete, so Habekuß im Brief an die Mitglieder, das Verbot bezwecke die Abwehr politisch unerwünschter Werbung an der Rathausfassade. Was auch immer: Am Ende gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Für den Karnevalsverein war dieses Verbot sozusagen der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. „Man hat uns den städtischen Zuschuss für das Kuhfest gestrichen. Man hat uns die Mittel für die Städtepartnerschaft mit Wattrelos gekürzt.

Wir mussten für Rosenmontagsumzug und Kuhfest aufwändige, kostspielige Sicherheitskonzepte erstellen und umsetzen“, listet Berthold Habekuß auf und anderes mehr: Immer in der Erwartung, dass der Kukakö schon eine Lösung finden werde. „Denen fällt immer etwas ein, sie machen das ja auch zum Spaß, kostenlos und ehrenamtlich. So war es auch bisher. Doch diesmal nicht mehr.“ Habekuß ist unmissverständlich: Er sieht einen Angriff auf die ehrenamtliche Tätigkeit, „die wir für die Stadt machen“.

Natürlich habe man nach dem Banner-Verbot das Gespräch mit der Stadt gesucht, „weil wir die Begründung der Stadt nicht für rechtlich in Ordnung und tragfähig halten“, so der Anwalt Habekuß. Das Gespräch hätte er sich sparen können: Die Stadt habe von Anfang an klargemacht, dass die Entscheidung gefallen sei und sich daran nichts mehr ändere.

Köthener Kukakö hat zwei Lösungsansätze abgelehnt

Immerhin hat die Verwaltung dem Verein zwei Lösungsansätze unterbreitet. Die dieser aber ablehnte. Man habe das Banner weder am Stadthaus noch zwischen den Fahnenmasten vor dem Rathaus hissen wollen, bestätigt Habekuß.

Jahrelang habe das Banner zum 11.11. am Rathaus gehangen: „Es fällt schwer zu glauben, dass man die Bestimmungen des Denkmalschutzes so lange nicht kannte oder das gar Rechtsbruch begangen wurde.“

Darüber hinaus habe man in diesem Jahr zum Kuhfest am Marstall des Schlosses mit Genehmigung der Landesstiftung Dome und Schlösser ein Werbebanner anbringen dürfen - „und auch der Marstall steht unter Denkmalschutz“.

Nicht der erste Ärger um Werbung am Köthener Rathaus

Der Ärger um Werbeanlagen am Rathaus begann - faktisch gesehen - bereits am 5. Oktober. An diesem Tag wurde OB Hauschild schriftlich vom zuständigen Sachgebietsleiter Bauordnung davon in Kenntnis gesetzt, dass die Anbringung von Werbung am Rathaus aus denkmalrechtlicher Sicht nicht zulässig ist.

Anlass für das Schreiben von Stefan Marx war der Umstand, dass der MC Köthen am Rathaus hatte ein Banner aufhängen können, auf dem der „Classic Cup“ beworben wurde. Hauschild wurde aufgefordert „zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass jegliche Art von Werbung am Köthener Rathaus unterlassen wird“.

Für den OB ist dies ein normaler Verwaltungsakt. „Für Detailfragen habe ich Fachleute, auch für den Denkmalschutz. Wenn von der Denkmalbehörde die Aufforderung kommt, das hat nicht zu sein, dann handelt ein OB danach“, bekräftigt das Stadtoberhaupt.

Er habe den Auftrag erteilt zu prüfen, ob es für traditionelle Veranstaltungen, „die in Köthen seit Jahren laufen“, einen Ausnahmetatbestand geben könnte. „Aber diese Prüfung ist bis zum 11 November nicht abschließend möglich.“ Man habe dem Kukakö Alternativen für die Hängung des Banners aufgezeigt, die aber aus Sicht des Vereins keine Rolle gespielt hätten. (mz)