Im Notfall Geld vom Händler? Im Notfall Geld vom Händler?: Jobcenter Dessau-Roßlau-Wittenberg setzt auf Zahlscheine - Landkreis Anhalt-Bitterfeld außen vor

Köthen - Die Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg, die auch für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständig ist, gibt ihren „Kunden“ in „besonderen Notsituationen“ Bargeld. Wie die Agentur mitteilt, können diese Arbeitslosen von nun an mit einem neutral gehaltenen Zahlschein Geld von einigen Einzelhändlern ausgezahlt bekommen.
Bisher erhielten Kunden das Bargeld an Kassenautomaten der Arbeitsagentur an den Standorten Dessau-Roßlau und Wittenberg. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie technisch nicht mehr zuverlässig seien, so die Agentur.
Generell gelte: Arbeitslosengeld werde auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen beträfen wenige Kunden und machten nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. „Für die meisten Kunden ändert sich also nichts.“
Warum macht das Jobcenter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld nicht mit?
Im Gegensatz zum Jobcenter des Landkreises Wittenberg beteiligt sich das Jobcenter für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld nicht an dem Verfahren. Jobcenter sind unter anderem für Hartz-IV-Empfänger zuständig. Wer von der Arbeitsagentur betreut wird, erhält in der Regel Arbeitslosengeld I, also die vom Einkommen abhängige Versicherungsleistung.
Warum macht das Jobcenter im Kreis nicht mit? Dessen Sprecherin Helgard Neumann sagt: „Wir machen das nicht. Wir brauchen das nicht.“ Erstens sei die Bar-Auszahlung in Notsituationen ohnehin eine große Ausnahme. „Dann ist diese Form der Geldausgabe sehr umstritten. Nicht jeder möchte, dass Dritte wissen, dass er Hartz IV erhält.“ Auch nicht das Personal im Supermarkt. „Wenn jemand im besonderen Notfall Bargeld braucht, kriegt er das“, sagt Jobcenter-Sprecherin Neumann. Das werde vor Ort, im Jobcenter geklärt. (mz)