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Missglückter Naturschutz Hauseigentümer in Köthen entfernt Schwalbennester, zahlt Strafe und hängt Ersatz verkehrt herum auf

Von Doreen Hoyer 25.05.2021, 13:26
Schwalbe  an ihrem Nest
Schwalbe an ihrem Nest (Foto: dpa)

Köthen - Schwalbennester am eigenen Haus sind für viele Natur- und Vogelfreunde ein Grund zur Freude. Für manch anderen Eigentümer aber nicht. Sei es, wie es will: Einfach entfernen oder umsetzen darf man die Nester nicht. Das, berichtete ein Leser der Köthener Redaktion, soll aber an einem Haus in der Köthener Innenstadt passiert sein. Als die Nester weg waren, seien danach als Ersatz künstliche Nisthilfen aufgehängt worden. Doch die, so der Leser, hingen nun auch noch verkehrt herum. Was war passiert?

Zunächst ein Blick zurück: Im Jahr 2016 seien etwa acht Nester von der Fassade des Hauses entfernt worden, informiert die Untere Naturschutzbehörde. Der Hauseigentümer habe geplant, eine Feuerschutzleiter und Brandschutzaustritte am Haus anzubringen.

Es gab ein Bußgeldverfahren, der Mann musste ein Verwarngeld zahlen

Vor dem Entfernen der Nester habe er aber nicht mit der Naturschutzbehörde über das Vorhaben gesprochen, so Amtsleiter Andreas Rößler. Nachdem die Nester weg waren, habe man den Eigentümer angehört, er erklärte seine Gründe. Es gab ein Bußgeldverfahren, der Mann musste ein Verwarngeld zahlen. Hätte er vor dem Entfernen der Nester mit der Behörde gesprochen und die Brandschutzgründe dargelegt, so wäre ihm diese Zahlung wahrscheinlich erspart geblieben, so Rößler weiter.

Nun, die Nester sind weg und der Hauseigentümer sollte im Zuge der Baumaßnahme bis spätestens 2019 für Ersatz sorgen. Die Behörde informierte ihn laut Pressemitteilung nochmals über die Regeln zum Artenschutz. Doch der Eigentümer teilte mit, dass sich die Baumaßnahme verschiebe. Die Immobilie unterliegt übrigens einem Sanierungsschutz. Sanierungsarbeiten bedürfen einer Genehmigung vom Landesverwaltungsamt.

Frist bis Ende Oktober für den Hauseigentümer

Erst einmal wurden jedenfalls zwei Kunstnester an der Wand angebracht. Diese hängen jedoch tatsächlich verkehrt herum, so dass Schwalben sie nicht nutzen können. „Die zwei Kunstnester sollten bis spätestens 20. April 2020 richtig installiert werden“, heißt es von der Unteren Naturschutzbehörde. Das ist nicht passiert. Der Eigentümer habe der Forderung aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen können. Zu den beiden schon vorhandenen sollen außerdem noch weitere Nisthilfen dazu kommen.

Nun gibt es eine neue Frist: 31. Oktober 2021. Verstreicht auch diese, so werde der Landkreis eine Fachfirma zu Lasten des Hauseigentümers beauftragen, erklärt Rößler weiter.