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Windpark in Stadt Südliches Anhalt Mitwirkungsverbot missachtet? Ex-Stadträte stimmten über Flächennutzungsplan ab, obwohl sie zu Bauherren gehören

Zwei Männer sollen bei Votum über Bebauungsplan und Flächenplan gegen das Mitwirkungsverbot im Kommunalgesetz verstoßen haben. Wie die Verwaltung reagiert und was die Betroffenen dazu sagen.

Aktualisiert: 02.01.2025, 18:15
Das 166 Meter hohe Bürgerwindrad soll als Ersatz für alte Anlagen im Windpark zwischen Trebbichau an der Fuhne und Rohndorf gebaut werden, zwei Ortsteile der Stadt Südliches Anhalt.
Das 166 Meter hohe Bürgerwindrad soll als Ersatz für alte Anlagen im Windpark zwischen Trebbichau an der Fuhne und Rohndorf gebaut werden, zwei Ortsteile der Stadt Südliches Anhalt. (Foto: W. Schlaikier)

Trebbichau/MZ. - Haben Mitglieder des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt abgestimmt über einen Windpark bei Trebbichau an der Fuhne, obwohl sie selbst dort als Teilhaber einer Firma eine Windkraftanlage errichten wollen? Der Verdacht von Verstößen gegen das laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes geltende Mitwirkungsverbot drängt sich auf, nachdem Vorlagen, die im April 2024 beschlossen werden sollten, auf weiteren drei Ratssitzungen – am 25. September, 30. Oktober und 4. Dezember – von der Verwaltung zurückgezogen wurden.