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Wie ist die Rechtslage? Eltern verunsichert - Müssen in Anhalt-Bitterfeld jetzt auch Kinder FFP2-Masken im Bus tragen?

Von Sylke Herrmann 11.05.2021, 10:02
Eine Schutzmaske liegt am Boden. (Symbolbild)
Eine Schutzmaske liegt am Boden. (Symbolbild) (Foto: IMAGO / Michael Weber)

Köthen - Müssen auch Kinder ab dem sechsten Lebensjahr im Schulbus FFP2-Masken tragen? Das Infektionsschutzgesetz sagt ja.

Und dennoch ist die Unsicherheit in der vergangenen Woche groß gewesen. Uwe Hippe, der für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis zuständige Amtsleiter, sagt: „Das Thema hat ganz schön hohe Wellen geschlagen.“ Letztlich wird entschieden, das OP-Masken genügen – bis auf weiteres.

Eltern hatten sich beschwert, dass ihre Kinder im Bus eine FFP2-Maske tragen sollen

Eltern hatten sich offenbar beschwert, dass ihre Kinder seit neuestem im Bus eine FFP2-Maske tragen sollen und ansonsten nicht befördert werden. Das sei sowohl eine Kostenfrage als auch eine Frage, wie gut oder vielmehr wie schlecht eigentlich Masken schützen können, die nicht passen, weil sie zu groß sind. Claudia Ludwig, die Leiterin des Gesundheitsamtes im Kreis, bestätigt: „Es gibt keine FFP2-Masken für Kinder.“ Dennoch steht die Anforderung im Gesetz zur „Bundesnotbremse“.

Eine komplizierte Sachlage, bestätigt Uwe Hippe. „Denn im Moment haben wir nichts in der Hand.“ Bis auf die Forderung aus dem Pandemiestab des Landes gegenüber dem Bund, das Infektionsschutzgesetz an dieser Stelle nachzubessern und den medizinischen Mund-Nasen-Schutz mit FFP2-Masken gleichzusetzen.

Uwe Hippe kann die Verärgerung unter den Eltern nachvollziehen, doch weder er noch das Verkehrsunternehmen würden die Gesetze machen

Claudia Ludwig, von Hause Juristin, weiß: „Streng genommen widersetzen wir uns damit dem Infektionsschutzgesetz.“ Sie erklärt, dass OP-Masken für Kinder im Bus „notwendig, aber auch ausreichend“ wären.

Uwe Hippe kann die Verärgerung unter den Eltern nachvollziehen, doch weder er noch das Verkehrsunternehmen würden die Gesetze machen, betont er auf Nachfrage der MZ. Für ihn sei wichtig gewesen, „dass kein Kind am Straßenrand stehengelassen wird“, nur weil es unter Umständen keine FFP2-Maske trage.

Nun bleibe abzuwarten, ob nach den Pfingstferien eine andere Gesetzesgrundlage geschaffen ist. (mz)