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Ärger im Gericht Ärger im Gericht: Sohn Christopher darf nicht zur Beerdigung von Mutter Karin Ritter

Von Karl Ebert 08.02.2021, 08:41
Christopher K. im November auf der Anklagebank - nun steht er unter Quarantäne.
Christopher K. im November auf der Anklagebank - nun steht er unter Quarantäne. Thomas Ruttke

Dessau/Köthen - Die größte Enttäuschung am neunten Prozesstag vor dem Landgericht Dessau-Roßlau kam für Christopher K., das Mitglied der berühmt-berüchtigten Köthener Ritter-Familie, als die Verhandlung eigentlich schon vorbei war.

Durch seinen Anwalt ließ er nachfragen, ob er der Beisetzung seiner vor gut einer Woche verstorbenen Mutter Karin beiwohnen dürfe. Richterin Anja Wiederhold, erklärte, dass sei nicht ihre Sache, weil K. rechtskräftig verurteilt gerade im Bernburger Fachkrankenhaus einsitzen würde. Die Staatsanwältin zuckte ebenfalls mit den Schultern. „Ich könnte das nur entscheiden, wenn er in Untersuchungshaft säße“, sagte sie.

Chefärztin reagiert gereizt auf die Anfrage im Dessauer Gerichtssaal

Also müssen das die Kollegen aus Bernburg entscheiden. Und für die sprach Gutachterin Dr. Christine Wildt, Chefärztin im Bernburger Landeskrankenhaus für Psychiatrie. „Nein, kann er nicht. Aber das haben wir ihm in dieser Woche bereits dreimal erklärt. Ich empfinde es als Frechheit, dass er das jetzt noch einmal über den Anwalt probiert“, schimpfte die Ärztin.

„Die gegenwärtig geltenden Bestimmungen zur Corona-Pandemie lassen diesen Besuch nicht zu“, erklärte Wildt. „Wir kennen die Örtlichkeiten nicht, können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Außerdem dürfen diese Beisetzungen auch nur im engsten Familienkreis durchgeführt werden, der sich durch unser Sicherheitspersonal deutlich vergrößern würde. Und ich kann mein Personal auch nicht dem gesundheitlichen Risiko einer Corona-Infektion aussetzen.“

Das saß! Und K.s Miene verfinsterte sich. Damit liegt genügend Spannung über den nächsten beiden Terminen in diesem Prozess, denn am 22. Februar wird die Zeugenvernehmung beendet und vier Tage später soll Gutachterin Wildt ihre Einschätzung von Christopher K. dem Gericht vortragen. Und davon dürfte nicht unwesentlich abhängen, um wie viele Jahre sich seine ohnehin schon nicht kurze Zeit hinter Gittern verlängern wird.

Am Freitag ging es zunächst einmal um jene Nacht zwischen dem 21. und 22. Mai 2019, in der K. mit seinem Kumpel Konrad M. gleich zwei Mopeds der Marke Habicht und S50 sowie ein Kleinmotorrad RT aus einer Garage in der Halleschen Straße in Köthen geklaut haben, um die Gefährte zu verticken und ihre Alkoholsucht finanzieren zu können. Die beiden Mopeds, die im Friedenspark und in der August-Bebel-Straße, also nur unweit vom Tatort, gefunden worden waren und zusammen einen Wert von 2.500 Euro hatten, konnten ihrem Besitzer Burkhard E. zeitnah zurückgegeben werden. Von Helmut P.s Motorrad, das einen Wert von 2.500 Euro hat und dessen Ersatzteile unter Kennern durchaus zu stattlichen Preisen gehandelt werden, fehlt bis heute jede Spur.

Manchmal müssen K. und M. bei ihren kriminellen Aktionen auch lichte, sprich fast alkoholfreie Momente gehabt haben. Nach dem Diebstahl der Mopeds erinnerten sie sich daran, dass es da in Köthen einen Schrauber gibt, der diese Kisten, die laut Aussage des selbigen nicht fahrbereit waren, wieder in einen solchen Zustand versetzen kann.

Zeuge wurde von Angeklagten angerufen, um das  Moped zu verladen

Anlass genug für das Gericht auch Tim O. als Zeugen vorzuladen. „Einer der beiden, ich weiß nicht mehr genau wer, hat mich angerufen und gebeten mitzukommen. Er wolle mir ein Moped verkaufen, das von seinem Onkel stamme“, erzählt der Zeuge. „Als wir ankamen und ich mit Christopher das Moped in mein Auto verladen hatte, schrie plötzlich eine Anwohnerin: Lasst das Moped stehen, das ist geklaut. Die Polizei kommt auch gleich.“ Nach dieser Ansage sei Konrad M. geflüchtet und er habe das Moped mit Christopher wieder abgeladen und sei mit ihm ebenfalls weggefahren, „um M. zu suchen“.

Die Aussagen der Geschädigten und des „Schraubers“ deckten sich mit Zeugenaussagen an einem früheren Verhandlungstag, so dass es der Staatsanwältin leicht fallen dürfte, dem Duo den Diebstahl nachzuweisen. (mz)

Christopher K. muss sich vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten.
Christopher K. muss sich vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten.
Thomas Ruttke