Angriffe gegen Obdachlosen Angriffe gegen einen Obdachlosen in Köthen: Zwei Brüder und Nichte der Familie Ritter müssen in Haft
Köthen - Zwei Brüder aus der Familie Ritter sind am Dienstag vor dem Köthener Amtsgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Ihre Nichte erhielt eine Jugendstrafe von zehn Monaten. Bewährung gab es für niemanden. Der ältere der beiden Brüder erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, der jüngere muss für zwei Jahre ins Gefängnis.
Allerdings haben bereits alle drei Verteidiger angekündigt, das Urteil anzufechten. Der ältere Bruder sitzt bereits seit November im Gefängnis, die beiden anderen können draußen bleiben - zumindest bis das Urteil rechtskräftig ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zwei Angriffe gegen einen Obdachlosen vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zwei Angriffe gegen einen Obdachlosen vorgeworfen, einem im Oktober und einen im November. Bei dem Angriff im November sollen die Angeklagten mit einem Komplizen den Obdachlosen nicht „nur“ ausgeraubt, sondern auch mehrfach geschlagen und getreten haben.
Der Staatsanwalt warf den Brüdern vor, den Obdachlosen beim zweiten Angriff vor den Treppen des ehemaligen Gymnasiums in der Rüsternbreite mehrmals ins Gesicht geschlagen zu haben, bevor der ältere Bruder die Treppe herunterstürzte und sich das Nasenbein brach. Er hatte mehr als zwei Promille intus.
Die Richterin folgte weitgehend dem Antrag des Staatsanwaltes – und verurteilte die Brüder wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Beide waren bereits zuvor nur auf Bewährung auf freiem Fuß. Die Richterin „überholte“ ihn allerdings ein einem Punkt: Für die Angeklagte hatte der Staatsanwalt eine Bewährung gefordert, die Richterin gewährte ihr diese nicht. (mz)