Es geht um 66 Monate Abwasserverband Köthen muss entlassenem Geschäftsführer Gehalt nachzahlen
In Köthen muss der Abwasserverband einem Ex-Geschäftsführer Gehalt nachzahlen. Das OLG Naumburg entschied: Die Kündigung war unwirksam.
Aktualisiert: 14.02.2025, 18:49

Köthen/MZ. - Der Abwasserverband Köthen muss seinem im Juli 2019 fristlos entlassenen früheren Geschäftsführer rückwirkend bis zum Auslaufen von dessen Arbeitsvertrag im Januar 2025 einen Großteil seines Gehaltes nachzahlen. „Es geht um 71,75 Prozent des Bruttogehalts, abzüglich seiner sonstigen Einkünfte“, sagte Verbandsgeschäftsführer Thomas Dannemann der MZ.