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  7. OLG Naumburg: Abwasserverband Köthen muss Gehalt nachzahlen

Es geht um 66 Monate Abwasserverband Köthen muss entlassenem Geschäftsführer Gehalt nachzahlen

In Köthen muss der Abwasserverband einem Ex-Geschäftsführer Gehalt nachzahlen. Das OLG Naumburg entschied: Die Kündigung war unwirksam.

Von Wolfram Schlaikier Aktualisiert: 14.02.2025, 18:49
Der Abwasserverband Köthen muss seinem im Juli 2019 fristlos entlassenen früheren Geschäftsführer rückwirkend einen Großteil seines Gehaltes nachzahlen.
Der Abwasserverband Köthen muss seinem im Juli 2019 fristlos entlassenen früheren Geschäftsführer rückwirkend einen Großteil seines Gehaltes nachzahlen. (Foto: Ute Nicklisch)

Köthen/MZ. - Der Abwasserverband Köthen muss seinem im Juli 2019 fristlos entlassenen früheren Geschäftsführer rückwirkend bis zum Auslaufen von dessen Arbeitsvertrag im Januar 2025 einen Großteil seines Gehaltes nachzahlen. „Es geht um 71,75 Prozent des Bruttogehalts, abzüglich seiner sonstigen Einkünfte“, sagte Verbandsgeschäftsführer Thomas Dannemann der MZ.