Straßenverkehr Straßenverkehr: 15-Jährige Mopedfahrer dürfen nicht nach Brandenburg

Jessen/MZ - Gewöhnlich können es Teenager kaum erwarten, endlich motorisiert mobil zu sein. Mit der Entscheidung, ihnen das Mopedfahren schon ab 15 Jahren zu erlauben, kam ihnen das Land im Mai um ein Jahr entgegen. Mittlerweile spüren die Fahrschulen doch einen deutlicheren Zuspruch, als zu Beginn des so genannten Pilotprojektes. Allerdings offenkundig von Schule zu Schule unterschiedlich.
Seit Mai diesen Jahres dürfen Jugendliche ab 15 Jahre Moped fahren, nachdem sie eine entsprechende Prüfung bestanden haben. Die Ausbildung können sie schon mit 14 Jahren absolvieren. Die drei mitteldeutschen Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen starteten damit gemeinsam ein zunächst auf fünf Jahre begrenztes Pilotprojekt. Danach soll entschieden werden, ob es für die gesamte Bundesrepublik taugt.
Matthias Ludley, Inhaber einer eigenen mobilen Ausbildungsstätte, registriert, dass ihm „die jungen Leute nicht gerade die Bude einrennen“. Peter Richter von der LHS-Fahrschule hat dagegen schon rund 20 Bewerbern zu einem Führerschein mit 15 verholfen, wie er grob überschlägt. Damit verzichten Jugendliche im Osten Deutschlands eher aufs Mofa-Fahren - wofür sie lediglich eine Bescheinigung brauchen, die relativ schnell erworben ist. Und steigen, so Richters Erfahrung, gleich auf die etwas schnelleren Mopeds. Mit denen dürfen sie dann zumindest mit Tempo 45 dahinbrausen.
Richtige Entscheidung
Beide Fahrlehrer halten, wie sie der MZ bekunden, die Gesetzesentscheidung für absolut richtig. Da die Mopeds auf 45 Kilometer pro Stunde begrenzt sind, gewöhnten sich die Fahranfänger deutlich besser an die Gegebenheiten auf den Straßen und an das Handling eines Fahrzeuges angesichts hoher Reizflutung im öffentlichen Straßenverkehr. Ab 16 dürfen sie nämlich dann Kleinkrafträder bis 125 Kubikzentimeter fahren. Die zumeist deutlich stärker und schneller sind, wie Richter bestätigt.
Nicht ins Nachbarland
Ein wichtiges Problem ist durch die Gesetzeslage allerdings nicht berücksichtigt. In Regionen wie Jessen, sprich in Randlagen des Drei-Länderverbundes, kann es nötig sein, dass 15-Jährige mit ihrem Moped auch mal ins Nachbarland wollen. Sei es, um Freunde zu treffen oder auch zur Lehrstelle zu gelangen. Nach Sachsen ginge es aus der Jessener Region heraus, weil das Land im Projekt mitmacht. Nach Brandenburg dürfen sie jedoch nicht rollen. Was Peter Richter von Fahrschülern schon erfahren hatte, bestätigt der MZ gestern der Sprecher des Landesministeriums für Wirtschaft und Verkehr, Bernd Kaufholz: „Die Regelung gilt nur innerhalb der drei beteiligten mitteldeutschen Länder.“ Eine Lösung werde angesichts des Pilotcharakters nicht angestrebt. Die gelte erst, wenn es eine bundesweit einheitliche Gesetzeslage gibt.
Die Folge dessen ist: Wird ein 15-jähriger Mopedfahrer im Nachbarland von der Polizei kontrolliert, „dann ist das für uns Fahren ohne Fahrerlaubnis“, so die Cottbusser Polizeisprecherin Ines Filohn. „Wir müssen die Gesetze durchsetzen“, ergänzt sie. Wie das aus Brandenburger Sicht rechtswidrige Handeln geahndet wird, „das entscheidet die Staatsanwaltschaft“